Alternative Wohnformen – Möglichkeiten und Zuschüsse
Mehr Möglichkeiten als Du denkst
Denkst Du beim Thema Pflege auch direkt an ein Pflegeheim oder einen Pflegedienst, der zu Deinem Angehörigen oder Deiner Angehörigen ins bisherige zu Hause kommt? Dann geht es Dir wie vielen anderen. Doch es gibt weitaus mehr Möglichkeiten, wie jemand, der Unterstützung oder Pflege benötigt, leben kann.
Betreutes Service-Wohnen
Bei dieser Wohnform handelt es sich meistens um eine Wohnanlage mit einzelnen altersgerechten Wohnungen. Neben dem Mietvertrag wird auch ein Servicevertrag abgeschlossen. So können die Bewohner bei Bedarf zusätzliche Dienstleistungen oder einen Betreuungsservice abrufen.
Miete, Nebenkosten und Verpflegung müssen selbst bezahlt werden. Um die zusätzlich gebuchte Hilfe im Alltag und die Pflege zu finanzieren, können der Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen genutzt werden.
Mehrgenerationenhäuser
In Mehrgenerationenhäusern leben Familien, Alleinstehende, kinderlose Paare und Senioren zusammen. Sie haben das Ziel, in nachbarschaftlicher Gemeinschaft füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen.
„Wohnen für Hilfe“
Der Name „Wohnen für Hilfe“ beschreibt das Konzept hinter der Idee bereits. Ältere Menschen vermieten dabei ein Zimmer oder eine Wohnung im eigenen zu Hause an Jüngere. Diese zahlen weniger Miete und helfen dafür im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Behördengängen.
Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs)
In einer Pflege-WG leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einem zu Hause, in dem sie sich ambulant betreuen lassen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben jeweils ein eigenes Zimmer und teilen sich die Gemeinschaftsräume – so wie man eine WG eben kennt.
Der große Vorteil einer Pflege-WG ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam Unterstützung bekommen. Dabei haben sie Gesellschaft und können ihr Leben so lange wie möglich selbstbestimmt gestalten. Deswegen wird diese alternative Wohnform von der Pflegekasse besonders gefördert.
Wer einen Pflegegrad hat und in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, bekommt von der Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag von 214 EUR monatlich. Dieser muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Weitere Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind:
- Es leben mindestens zwei und maximal elf weitere Personen in der Wohngruppe. Davon müssen mindestens zwei weitere Personen einen Pflegegrad haben.
- Zweck des Zusammenlebens muss die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung sein.
- Eine sogenannte Präsenzkraft muss gemeinschaftlich beauftragt sein. Sie kümmert sich um organisatorische, verwaltende oder betreuende Aufgaben in der Pflege-WG und unterstützt im Haushalt.
- Eine Pflege-WG muss sich deutlich vom Leistungsumfang einer teil- oder vollstationären Pflege unterscheiden.
Den Antrag für den Wohngruppenzuschlag findest Du meist auf der Internetseite der Krankenkasse Deines Angehörigen. Du kannst ihn aber auch telefonisch anfordern.
Aktualisiert am: 23.03.2023