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    Angesparte Zeit für Pflegesituation nutzen

    Egal wann es passiert – brauchen Deine Angehörigen Deine Unterstützung bei der Pflege, im Haushalt oder für den ganzen Papierkram, erfordert dies in der Regel viel zeitlichen Aufwand. Um große berufliche und finanzielle Einschränkungen zu vermeiden, kann ein Lebensarbeitszeitkonto oder ein Sabbatical hilfreich sein. Wir geben Dir einen Überblick und wichtige Tipps.

    Wenn Urlaub und Freistellung nicht mehr ausreichen

    Unterstützt und pflegst Du Deine Angehörigen, ist dies in der Regel mit zeitlichem Aufwand verbunden.

    Dies geschieht in Deiner Freizeit, durch Freistellung von Deinem Beruf oder im Urlaub. Gegebenenfalls genießt Du – je nach Pflegesituation und -grad – die Möglichkeit weiterer Freistellungs- und Unterstützungsleistungen.

    Noch unentschieden? Wir haben die verschiedenen Freistellungs- und Unterstützungsleistungen für Dich zusammengestellt: Vorhandene Angebote Deines Unternehmens nutzen

    Vielleicht kommst Du einmal in die Situation, dass die Freistellungs- oder Urlaubstage nicht mehr ausreichen. Hierzu kannst Du ein Lebensarbeitszeitkontos in Form von Freistellung oder ein Sabbatical nutzen.

    Was ist das Lebensarbeitszeitkonto?

    Im Lebensarbeitszeitkonto (LAZ), auch Wertguthaben genannt, sparst Du Gehalt oder Arbeitszeit an. Zum Beispiel aus Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Bonus), Überstunden, eigenen Beiträgen oder nicht genommenen Urlaubstagen. Diese werden mit einem garantierten Zinssatz verzinst. Du kannst diese in Absprache mit Deinem Arbeitgeber zum Beispiel für die Pflege der Angehörigen, Weiterbildung oder dem Vorruhestand nutzen. Das Konto wird immer in Form von „Geldguthaben“ geführt. Es ist mit einem Sparkonto zu vergleichen.

    Du erhältst während Deiner beruflichen Auszeit aus Deinen angesparten Mitteln eine monatliche Rückzahlung. So kannst Du Dich voll auf Deine Pflegesituation konzentrieren.

    So kannst Du während Deiner beruflichen Auszeit angestellt bleiben und erhältst als Gehalt Deine angesparten Beiträge. Somit bleibst Du durchgehend kranken- und pflegeversichert.

    Funktionsweise

    Die eingezahlten Beiträge werden direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Sie sind nicht von Steuern und anderen Sozialabgaben / Versicherungen betroffen. Dies erfolgt erst, wenn Du Mittel aus dem Konto (zum Beispiel Pflegesituation, Sabbatical, Vorruhestand) verwendest. Mit dem vorhandenen Guthaben hast Du hast die Möglichkeit, Deine Arbeitszeit zu reduzieren. So kannst Du zum Beispiel in Abstimmung mit Deinem Arbeitgeber eine Teilzeitarbeit vereinbaren oder Dich für eine bestimmte Zeit freistellen lassen.

    Die angesparten Guthaben werden durch Deinen Arbeitgeber bei einer Versicherung oder einem Pensionsfonds für Dich verzinst angelegt. Je nach Ausgestaltung der Kooperation kann die Anlage in unterschiedliche Anlageklassen erfolgen. Die eingezahlten Beiträge (Nominalbeiträge) müssen von Deinem Arbeitgeber garantiert werden und unterliegen einem besonderen Insolvenzschutz.

    Dein Arbeitgeber bietet Dir die Möglichkeit, ein Lebensarbeitszeitkonto zu nutzen? Dann wirst Du mindestens einmal jährlich über die Höhe der angesparten Guthaben schriftlich informiert. So hast Du die Möglichkeit individuell auf Deine persönliche Pflegesituation zu reagieren.

    Auch bei einem Arbeitgeberwechsel kannst Du das Guthaben in der Regel auf die neue Arbeitsstelle übertragen. Die Zustimmung des neuen Arbeitgebers ist dafür notwendig. Alternativ an die Deutsche Rentenversicherung (es muss ein Mindestbetrag in Höhe von 20.370 Euro (alte Bundesländer) bzw. 19.740 Euro (neue Bundesländer) – Stand 2023 – erreicht sein). Sollte dies nicht möglich sein, wird das Wertguthaben an Dich ausgezahlt. Es unterliegt dann der vollen Besteuerung.  

    Wenn Du Dein Lebensarbeitszeitkonto nutzen möchtest, kannst Du Dir für einen gewissen Zeitraum Geld aus diesem Konto auszahlen lassen. Die Höhe der Auszahlungen richtet sich dabei nach Deinem im vorherigen Kalenderjahr relevanten Bruttomonatsgehalt (sogenannte Angemessenheitsgrenze). Diese Grenze liegt zwischen 70 und 130 Prozent Deines Gehalts minus Deiner regelmäßig eingezahlten Beiträge.

    Beispiel:

    Monatliches Bruttogehalt: 3.000 Euro – 500 Euro feste monatliche Einzahlung = 2.500 Euro
    Die Angemessenheitsgrenze liegt damit zwischen 1.750 und 3.250 Euro.

    Gut zu wissen:
    Nimmst Du in einem Jahr weniger als 6 Monate frei, reduziert sich Dein Urlaubsanspruch nicht.
    Bei mehr als 6 Monaten reduziert sich Dein Anspruch um je 1/12 pro Monat der Freistellung. Nimmst Du ein ganzes Jahr frei, hast Du keinen Anspruch auf Urlaub mehr.

    Anspruch auf LAZ

    Um ein Lebensarbeitszeitkonto zu nutzen, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber notwendig.

    Anspruch auf ein solches Konto haben grundsätzlich alle unbefristet beschäftigen Personen in einem Unternehmen. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung eines solchen Kontos. Sofern es nicht durch einen Tarifvertrag oder ähnliches geregelt ist, entscheidet jeder Arbeitgeber selbst.

    Abgrenzung zum Sabbatical

    Dir ist der Begriff Sabbatical oder Sabbatjahr schon in einem anderen Kontext begegnet? Es handelt sich um eine unbezahlte Freistellung durch Deinen Arbeitgeber. Diese Form der Freistellung wird in der Regel für eine Weiterbildung, Auszeit oder berufliche Neuorientierung verwendet. Du kannst diese Zeit für die Pflege Deiner Angehörigen nutzen. Das Sabbatical wird häufig durch das Lebensarbeitszeitkonto finanziert. Du bleibst während Deiner Auszeit im Unternehmen beschäftigt und bekommst Dein Gehalt aus Deinen angesparten Guthaben.

    Informiere Dich rechtzeitig bei Deinem Arbeitgeber

    Wie Du siehst, kann das Lebensarbeitszeitkonto eine sinnvolle Lösung für Deine Pflegesituation sein. Jedoch brauchst Du in der Regel eine Vorlaufzeit, um genügend Geld im Konto anzusparen. Weiterhin ist die Zustimmung Deines Unternehmens erforderlich und Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Deine individuellen Möglichkeiten prüfst Du besten im persönlichen Gespräch. Eventuell hilft Dir Dein Arbeitgeber auch mit einem Zuschuss.


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