Ausländische Vollzeit-Pflegekraft im eigenen Zuhause: was gibt es zu beachten?
Eine ausländische Pflegekraft, die mit Deinen pflegebedürftigen Angehörigen dauerhaft in einem Haushalt wohnt, bedeutet eine große Entlastung für Eure Pflegesituation. Gleichzeitig kann das Zusammenleben mit einer fremden Person in der eigenen Wohnung eine echte Herausforderung darstellen.
Die Entscheidung für diesen Schritt solltest Du mit der pflegebedürftigen Person intensiv besprechen und wichtige Fragen im Vorfeld klären:
- Kann sie sich das dauerhafte Zusammenleben mit einer fremden Person überhaupt vorstellen?
- Sind die räumlichen Voraussetzungen gegeben?
- Ist die Wohnung groß genug für die Unterbringung der Pflegekraft?
- Gibt es ein separates, möbliertes Zimmer und ein Bad für die Betreuungskraft?
- Benötigt die Pflegekraft einen Führerschein? Hat Deine pflegebedürftige Person ein Auto, welches genutzt werden kann?
- Wer kümmert sich um die mit dem Engagement der Pflegekraft verbundenen organisatorischen Aufgaben (z.B. Vertragserstellung, Überweisung, Rechnungen und Klärung von Steuerfragen)?
Die Verständigung über Wünsche, Bedürfnisse und Abläufe spielt für das Gelingen der Pflegebeziehung und die Zufriedenheit mit der Dienstleistung eine große Rolle. Daher solltet Ihr auch über eine eventuell vorhandene Sprachbarriere sprechen.
Natürlich ist auch das vorhandene Budget für den Einsatz einer ausländischen Pflegeunterstützung ein großer Entscheidungsfaktor.
Kosten für eine Vollzeit-Pflegeunterstützung aus dem Ausland
Bei einer Vollzeit-Pflegeunterstützung aus dem Ausland kannst Du mit Kosten von 2.000 bis 4.000 EUR für die reine Arbeitszeit rechnen. Die Kosten für freie Kost und Logis (also die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt der pflegebedürftigen Person) werden als geldwerter Vorteil zum Bruttoeinkommen gerechnet. Hinzu kommen je nach Beschäftigungsmodell noch Kosten für die Sozialversicherung (beim Arbeitgebermodell) oder Vermittlungsgebühren (beim Entsendemodell über eine Agentur) und eventuell Reisekosten.
Auch bei einer Beschäftigung einer Pflegekraft aus dem Ausland gelten natürlich die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts.
Für eine reine Haushaltshilfe ist der gesetzliche Mindeststundenlohn von 12 EUR (ab 1.10.2022) zu berücksichtigen.
Für qualifizierte Pflegekräfte gelten die Mindeststundenlöhne der Pflegebranche. Diese sind
- bei Pflegehilfskräften aktuell 13,20 EUR (ab 1.9.2022 14,60 EUR, ab 1.5.2023 14,90 EUR und ab 1.12.2023 15,25 EUR)
- bei Pflegefachkräften aktuell 15,40 EUR (ab 1.9.2022 17,10 EUR, ab 1.5.2023 17,65 EUR, ab 1.12.2023 18,25 EUR)
Gesetzliche Arbeitszeitregelungen müssen beachtet werden
Da die Pflegekraft bei der pflegebedürftigen Person wohnt, spricht man häufig von einer 24-Stunden-Betreuung. Dies ist aber nicht mit einer 24-stündigen Arbeitszeit gleichzusetzen. Alle gesetzlichen Arbeitszeitregelungen (beispielsweise tägliche maximale Arbeitszeiten, durchschnittliche Wochenarbeitsstunden und Ruhezeiten) müsst Ihr berücksichtigen. Eine 24-Stunden-Betreuung kann also nicht durch eine einzelne Pflegeunterstützung gewährleistet werden.