Badezimmer barrierefrei gestalten

Frau im Rollstuhl richtet ihre Frisur vor dem Spiegel. Ein Mann steht hinter ihr.
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Wir verbringen viel Zeit im Badezimmer. Vom Toilettengang bis hin zur Körperpflege ist das Badezimmer alltäglicher Begleiter und daher für viele Menschen ein zentraler Wohlfühlpunkt. Besonders wenn Deine Angehörigen eingeschränkt sind und externe Hilfe benötigen, ist ein optimal auf die Situation barrierefrei gestaltetes Badezimmer wichtig. Wir geben Euch wertvolle Tipps, worauf Ihr achten solltet, welche Förderungen es gibt und wie Ihr das Badezimmer gestalten könnt.

Das Badezimmer als Basis der häuslichen Pflege

Ein auf die Bedürfnisse Deiner Angehörigen barrierefrei gestaltetes Badezimmer ist die Basis für eine angemessene Pflege in den eigenen vier Wänden.

Bietet das Badezimmer wenig Bewegungsfreiraum, ist die Dusche oder Wanne nur schwer erreichbar und bietet keinen sicheren Halt. Wenn dann auch noch die Toilette nicht für Rollstuhlfahrer geeignet ist, sind alternative Pflegeformen schnell in Erwägung zu ziehen. Um Dir und Deinen Angehörigen bzw. auch externen Pflegekräften das Baden zu erleichtern, kann ein barrierefreier Badezimmerumbau sinnvoll sein. Somit könnte man den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden möglichst dauerhaft ermöglichen.

Definition des barrierefreien Badezimmers

Ein Badezimmer, welches barrierefrei gestaltet ist, soll den Bewohnern mit körperlichen Einschränkungen eine nahezu selbstständige Nutzung ermöglichen. Bei Bedarf auch weiteren Personen (z. B. Angehörigen, Pflegediensten etc.), die bei der Pflege helfen und unterstützen.

Sollen die Umbaumaßnahmen gefördert werden (mehr dazu im Abschnitt Förderung), unterliegen die Umbaumaßnahmen klaren Anforderungen. Nicht immer sind diese aufgrund von baulichen Gegebenheiten umsetzbar. Jedoch lassen sich bereits mit einfachen Mitteln große Effekte erzielen, die den Alltag Deiner Angehörigen deutlich erleichtern.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen sind für ein vollständig barrierefreies Badezimmer (nach DIN-Norm 18040-2) notwendig?

Bewegungsflächen:
  • Die Abstände vor den einzelnen Sanitäranlagen müssen min. eine Fläche von 120 x 120 cm betragen (im Vergleich dazu: Erwachsene ohne Einschränkungen benötigen 60 x 60 cm)
  • Abstände zwischen den einzelnen Sanitäranlagen: min. 20 cm
  • Der Waschtisch muss auch im Sitzen genutzt werden können (ausreichend Beinfreiraum)
Türen & Wände:
  • Breite der Badezimmertür: 80 cm
  • Türen müssen sich nach außen öffnen lassen, damit im Notfall eine Hilfsperson ungehindert Zugang zum Bad bekommen kann
  • Türschlösser müssen von außen entriegelt werden können
  • Wände müssen eine Montage von Stütz- und Haltegriffen ermöglichen
Duschbereich:
  • Der Duschbereich muss stufenlos begehbar sein
  • Der Duschbereich muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag ausgestattet sein
  • Für den Ablauf des Duschwassers gelten besondere Bestimmungen (u. a. Mindestgefälle am Untergrund zur Vermeidung von Pfützen oder Anpassungen der Entwässerungsleitungen)

Die genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und müssen erreicht werden, um eine staatliche Förderung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es noch weitreichendere Anforderungen an ein rollstuhlgerechtes Badezimmer

Folgende Umbaumaßnahmen sind ratsam und möglich

Sind sowohl die finanziellen Mittel vorhanden, entweder durch Eigenmittel oder Finanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Pflegekasse, gibt es verschiedene Fachbetriebe, die einen Komplettumbau des Bades auf die individuellen Anforderungen anbieten.

Diese Umbaumaßnahmen bieten optimale Gestaltungsmöglichkeiten. Auf diese Weise sein Badezimmer barrierefrei zu gestalten, kosten aber schnell eine fünfstellige Summe und sind z. B. in einer Mietwohnung von den Eigentümern zu genehmigen.

Eine Alternative hierzu sind sogenannte Wohnraumanpassungen. Hierbei werden nur einzelne Sanitärobjekte ausgetauscht und somit auf die Bedürfnisse angepasst. So kann zum Beispiel aus einer Wanne eine Dusche gemacht werden oder ein neuer Waschtischangebracht werden, der für eine Person im Rollstuhl geeignet ist.

Weiterhin können zusätzliche Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen schnell und mit wenig Aufwand eingebaut werden und erleichtern sofort die Nutzung des Bades.

Besonders wichtige Stellen des Badezimmers

Bereits durch Haltegriffe, Sitzerhöhungen, Hocker oder ein neues Waschbecken ohne einen Unterschrank können bereits viele wichtige Schritte zu einem barrierefreien Bad mit geringem Aufwand umgesetzt werden. Diese lassen sich teilweise in Eigenregie oder mittels eines Handwerksbetriebs auch ohne Komplettsanierung des Bades durchführen.

Problematischer ist es, wenn das Badezimmer schlicht zu klein ist, sodass es mit einem Rollstuhl oder für eine zweite Person als Unterstützung nicht zugänglich ist.

Auch sind Dusche und Badewanne nur mittels größerer Aufwände zu verändern, da hier in der Regel Abflüsse oder ganze Wannen getauscht / verändert werden müssen.

Weiterhin können Türen zu schmal für einen Rollstuhl sein, sodass entweder eine Verbreiterung oder ein Umzug eine notwendige Folge sein können.

Wir raten Euch, gemeinsam mit einem Handwerksbetrieb eine Begehung zu machen und die individuellen Anforderungen zu besprechen. So kann zum Beispiel durch eine bewegbare Duschabtrennung oder einen Duschvorhang ein deutlicher Platzgewinn erreicht werden.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Die Pflegekasse zahlt bei häuslicher Pflege einen Zuschuss zu sogenannten wohnraumverändernden Maßnahmen in Höhe von maximal 4.180 EUR pro Person im Haushalt, die gepflegt wird. Somit wäre im Fall von zwei Pflegebedürftigen in einem Haushalt ein Zuschuss von 8.360 EUR möglich. Jedoch ist hierbei anzumerken, dass nur die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen werden.

Der Anspruch auf den Zuschuss beginnt bereits mit dem Pflegegrad 1 und ist auch in der Höhe nicht an den Pflegegrad gekoppelt. Um den Zuschuss zu erhalten, stellst Du den Antrag bei der Pflegekasse schriftlich und formlos. Angaben zum Vorhaben, Kostenvoranschläge und der Berechtigung (Nachweis Pflegegrad) müssen enthalten sein.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Kosten für die Anschaffung von anerkannten Hilfsmitteln wie zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen, Stützklappgriffe oder Badewannenhilfe nach ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse einzureichen und somit einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.

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