Persönliche Inhalte – weil jede Pflege anders ist

    Erhalte individuelle Unterstützung in Deiner Pflegesituation
    Jetzt Pflegereise starten

    Betreuungsverfügung – Was ist das?

    Mit einer Betreuungsverfügung können dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuerin oder Betreuer vorgeschlagen werden. Eine Betreuung kann entweder von der betreuungsbedürftigen Person oder von Angehörigen angeregt werden.

    Ist eine pflegebedürftige Person nicht mehr selbst in der Lage ihre Angelegenheiten zu regeln und es existiert keine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Um zu vermeiden, dass eine fremde Person als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, kann mit Hilfe der Betreuungsverfügung festgelegt werden, welche Person vom Gericht eingesetzt werden soll. Ebenso kann in der Betreuungsverfügung auch festgehalten werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.

    Eine Betreuungsverfügung ist nicht zu verwechseln mit der Vorsorgevollmacht. Zum Unterschied beider Dokumente findest Du weitere Informationen im Artikel „Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht – die Unterschiede“.

    Was ist eine Betreuungsverfügung?

    Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche Person als Betreuer oder Betreuerin ernannt werden soll. Das ist dann der Fall, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen kann. Hat eine betreuungsbedürftige Person keine Angehörigen und ist mit Hilfe einer Betreuungsverfügung keine Person benannt, kann das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer ernennen. Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten ehrenamtlich oder selbstständig.

    Was beinhaltet eine Betreuung?

    Um welche Angelegenheiten sich die Betreuerin oder der Betreuer kümmern soll, kann jederzeit festgelegt werden. Die Betreuung kann zum Beispiel finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten regeln. Die zu betreuende Person und das Betreuungsgericht haben jedoch immer eine Kontrollfunktion und ein Mitspracherecht.

    Wer kann als Betreuer in der Betreuungsverfügung benannt werden?

    Grundsätzlich können in der Betreuungsverfügung alle Personen benannt werden, die volljährig und geschäftsfähig sind. Zu beachten ist, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegen darf und keine Vorstrafen bestehen dürfen.

    Welche Form braucht eine Betreuungsverfügung?

    Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung musst Du Dich an keine Formvorschriften halten. Wir empfehlen Dir dennoch die Betreuungsverfügung schriftlich festhalten. Ein Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kannst Du hier herunterladen:

    Vorlage herunterladen

    Eine komplette digitale Dokumentenmappe mit Patientenverfügung und zusätzlich

    • Betreuungsverfügung
    • Sorgerechtsverfügung
    • Testament
    • Bestattungsverfügung und
    • Benachrichtigung bei Rechtsänderungen

    erhältst Du schon für 24 Euro pro Jahr bei unserem Partner Patientenverfügung.digital. Die Dokumente kannst Du im Notfall jederzeit abrufen.

    Bist Du schon beim digitalen PflegeBerater registriert? Dann erhältst Du auf dieses Angebot im ersten Jahr 5 Euro Rabatt.

    Weiter ohne Rabatt

    Du suchst nach weiteren Inhalten?

    Verschwende keine Zeit mit unpassenden Informationen. Erstelle ein Profil und wir zeigen Dir nur Inhalte, die zu Deiner Pflegesituation passen.
    Sprechblase Icon Feedback