Testament: Das Erbe nach eigenen Wünschen regeln

Seniorin schreibt in ein Notizbuch
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Viele Menschen halten ihre Vorstellungen hinsichtlich ihrer letzten Wünsche und ihres Erbes nicht schriftlich fest. Oft resultiert das daraus, dass sie unsicher sind, ob sie überhaupt ein Testament brauchen. Wir helfen Dir und Deinen Angehörigen zu verstehen, für was ein Testament hilfreich ist und zeigen Dir, auf was Du achten musst, damit es auch rechtssicher ist.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein Dokument, um den eigenen Willen auch nach dem Tod sicherzustellen. So können neben der Erbfolge in der Verfügung auch Rechte und Bedingungen festgehalten werden. Ein Testament kann grundsätzlich jeder schreiben. Ebenso kann es zu Lebzeiten jederzeit vom Ersteller widerrufen oder geändert werden.

Warum ist ein Testament wichtig?

Existiert im Todesfall keine entsprechende Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden Angehörige, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, unterschiedlichen Ordnungen zugeteilt.

Die obenstehende Tabelle ist in drei Ordnungen unterteilt, wobei die Ordnung die Priorität bei der Erbfolge bestimmt.

Hier eine detailliertere Beschreibung:

  • Ehepartner: Der Ehepartner des Erblassers hat ein besonderes Erbrecht, das neben dem der Verwandten besteht.
  • Erblasser: Dies ist die Person, deren Vermögen vererbt wird.
  • 1. Ordnung: Dies sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers:
    • Kind(er)
    • Enkel (wenn das Kind bereits verstorben ist)
    • Urenkel (wenn Kind und Enkel bereits verstorben sind)
  • 2. Ordnung: Dies sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge:
    • Eltern
    • Geschwister (wenn die Eltern bereits verstorben sind)
    • Neffe/Nichte (Kinder der Geschwister)
    • Großneffe/Großnichte
  • 3. Ordnung: Dies sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge:
    • Großeltern
    • Onkel/Tante (Geschwister der Eltern)
    • Cousin/Cousine
    • Cousin/Cousine 2. Grades
    • Cousin/Cousine 3. Grades

Innerhalb der einzelnen Ordnungen entscheidet auch der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Nahe Verwandte werden immer zuerst herangezogen. Erst wenn innerhalb einer Ordnung keine Erben mehr am Leben sind, wird die nächste Ordnung herangezogen.

Ehepartner haben hierbei eine Sonderrolle. War der Erblasser verheiratet oder lebte in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, werden dem Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich die Hälfte des Erbes zugesprochen. Die andere Hälfte fällt dann den Verwandten zu.

Bei Erbschaften fällt je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad der Erben eine Erbschaftssteuer an. Weitere Informationen dazu findest Du z. B. beim Bundesfinanzministerium.

Erbschaftssteuer-Handbuch des Ministeriums

Was ändert ein Testament?

Mit einem Testament können die Erbfolge (bis auf den Pflichtteil, siehe unten) und weitere Anordnungen frei bestimmt werden. Sollen beispielsweise auch gute Freunde, der Ortsverein oder die liebgewonnene Pflegekraft erben, muss dies in der Verfügung festgehalten werden. Werden z. B. Verwandte vom Erbe ausgeschlossen, erhöht sich somit der Erbteil der übrigen gesetzlichen Erben.

Können Personen tatsächlich vom Erbe ausgeschlossen werden?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bildet grundsätzlich den sogenannten Pflichtteil des Erbes. Der Gesetzgeber möchte damit nahe Angehörige vor willkürlichen Entscheidungen erblassender Personen schützen. Außerdem soll durch den Pflichtteil die über den Tod hinaus geltende Fürsorgepflicht gewahrt werden.

Somit können per Testament nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner nur bedingt „enterbt“ werden, da ihnen per Gesetz der Pflichtteil zusteht, den sie im Zweifel einklagen können.

Beispiel: Die Tochter des verstorbenen Vaters hat als Kind Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil von der Hälfte des Vermögens. Damit beträgt der Pflichtteil 25% (= die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Wie muss ein Testament aussehen und was muss es enthalten?

Erst einmal wird zwischen einem privaten und einem notariellen Testament unterschieden. Ein privates Testament wird ohne Hilfe eines Notars verfasst und kann von jedem, der älter als 16 Jahre und voll handlungsfähig ist, verfasst werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Testament darf nicht mit dem Computer oder einer Schreibmaschine verfasst werden, sondern muss per Hand auf Papier geschrieben werden.
  • Das Testament muss von seinem Verfasser am Ende unterschrieben werden.

Der Nachteil eines selbstverfassten Testaments ist, dass sich der Verfasser selbst intensiv mit dem Erbrecht auseinandersetzen muss, damit das Dokument auch rechtssicher ist. Außerdem muss der Verfasser dafür Sorge tragen, dass das Dokument im Todesfall auch auffindbar ist und nicht von jemandem unterschlagen oder sogar vernichtet wird.

Die Alternative ist das notarielle Testament. Wie der Name schon erkennen lässt, wird das notarielle Testament gemeinsam mit einem Notar verfasst und unterschrieben. Das hat den großen Vorteil, dass ein Notar den Testamentsverfasser beraten kann und dazu verpflichtet ist umfassend über Konsequenzen aufzuklären.

Beim notariellen Testament fallen zwar Notargebühren an, dafür kann man sicher sein, dass das Testament rechtswirksam ist. Außerdem übergibt der Notar das Testament an das Nachlassgericht. Somit ist sichergestellt, dass im Todesfall das Testament berücksichtigt wird.

Neben dem Testament gibt es weitere wichtige Verfügungen und Vollmachten, die vor allem im Kontext der Pflege wichtig sind. Zu folgenden Themen bietet Dir der PflegeBerater weitere Informationen und Vorlagen:

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

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