Das Zuhause pflegegerecht gestalten
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – was ist das?
Mit steigender körperlicher Einschränkung steigen oft die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Dabei gilt es für Pflegebedürftige, die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit zu halten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dabei helfen, Gefahrenquellen zu beseitigen und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Angehöriger möglichst lange sicherzustellen. Teilweise ermöglichen solche Maßnahmen auch erst die ambulante Pflege.
Um für das Anpassen des Wohnraums einen Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, muss die zu pflegende Person in jedem Fall einen anerkannten Pflegegrad haben. Zusätzlich muss die Wohnraumanpassung dazu beitragen, häusliche Pflege erst zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.
Beispiele
Dies sind einige Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die Pflegekasse bezuschussen oder übernehmen kann:
- Anbringen von Geländern oder Haltegriffen für einen besseren Halt
- Verlegen rutschfester Bodenbeläge, nicht nur in Nassräumen
- Beseitigen von Stolperfallen wie Türschwellen oder Stufen
- Einbau barrierefreier Sanitäranlagen oder der Umbau einer Wanne zur Dusche
- Vergrößern von Türdurchgängen
- Einbau einer Gegensprechanlage
- Höhenanpassung der Ausstattung oder des Mobiliars, z. B. Lichtschalter, Hängeschränken oder andere Einrichtungsgegenstände
Allgemeine Modernisierungs- oder Brandschutzmaßnahmen oder auch Verbesserungsarbeiten für den Wärme- und Schallschutz übernimmt oder bezuschusst die Pflegekasse dagegen nicht.
Bezuschussung durch die Pflegekasse
Besteht ein Anspruch auf Bezuschussung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, übernimmt die Pflegekasse je Umbaumaßnahme bis zu 4.000 EUR. Dabei kann eine Maßnahme jedoch aus mehreren Einzelarbeiten bestehen, die Ihr zum selben Zeitpunkt beantragt. So kann das gleichzeitige Einbauen eines Treppenlifts und das Verbreitern der Eingangstür beispielsweise als eine Maßnahme betrachtet werden. Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person und der Pflegegrad wird erhöht, stehen erneut bis zu 4.000 EUR zur Verfügung.
Überschreiten die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen den Zuschuss von 4.000 EUR, sind diese als Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen.
Wie erhalte ich den Zuschuss?
Wichtig ist, dass Du den Zuschuss bereits vor dem Start des Umbaus bei der Pflegekasse beantragst. Den Antrag stellst Du ganz einfach mit einem formlosen Schreiben (Brief oder E-Mail) bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert, sodass Dein Schreiben dort auch ankommt. Die Adresse oder E-Mail-Adresse findest Du meist unter „Kontakt“ auf der Homepage der Krankenkasse.
Damit Dein Antrag zügig bearbeitet wird, schicke gleich folgende Informationen mit:
- Name, Adresse und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
- Ausführliche Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
- Begründung für die geplante Maßnahme
- Falls vorhanden: Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme
Die Pflegekasse prüft Deinen Antrag und setzt sich dann mit Dir in Verbindung.
Aktualisiert am: 04.07.2023