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    Das Zuhause pflegegerecht gestalten

    Um das Leben für Pflegebedürftige und Pflegende in den eigenen vier Wänden so angenehm wie möglich zu gestalten, kommt es vor allem darauf an, dass die Wohnung oder das Haus pflegegerecht ausgestattet ist. Doch was heißt das und worauf solltest Du achten? Hier erfährst Du, welche Möglichkeiten der Wohnraumanpassung es gibt. Außerdem zeigen wir Dir, wie und für was Du bis zu 4.000 EUR Zuschuss von der Pflegekasse erhältst.

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – was ist das?

    Mit steigender körperlicher Einschränkung steigen oft die Anforderungen an barrierefreies Wohnen. Dabei gilt es für Pflegebedürftige, die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit zu halten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dabei helfen, Gefahrenquellen zu beseitigen und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Angehöriger möglichst lange sicherzustellen. Teilweise ermöglichen solche Maßnahmen auch erst die ambulante Pflege.

    Um für das Anpassen des Wohnraums einen Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, muss die zu pflegende Person in jedem Fall einen anerkannten Pflegegrad haben. Zusätzlich muss die Wohnraumanpassung dazu beitragen, häusliche Pflege erst zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.

    Tipp: Ist die Pflege zu Hause irgendwann doch nicht mehr möglich und steht der Umzug in ein barrierefreies Pflege- oder Seniorenheim an, kann die Pflegekasse ebenso die Umzugskosten übernehmen.

    Beispiele für Zuschüsse

    Dies sind einige Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die Pflegekasse bezuschussen oder übernehmen kann:

    • Anbringen von Geländern oder Haltegriffen für einen besseren Halt
    • Verlegen rutschfester Bodenbeläge, nicht nur in Nassräumen
    • Beseitigen von Stolperfallen wie Türschwellen oder Stufen
    • Einbau barrierefreier Sanitäranlagen oder der Umbau einer Wanne zur Dusche
    • Vergrößern von Türdurchgängen
    • Einbau einer Gegensprechanlage
    • Höhenanpassung der Ausstattung oder des Mobiliars, z. B. Lichtschalter, Hängeschränken oder andere Einrichtungsgegenstände

    Was wird nicht bezuschusst, kann aber trotzdem sehr sinnvoll sein?

    Allgemeine Modernisierungs- oder Brandschutzmaßnahmen oder auch Verbesserungsarbeiten für den Wärme- und Schallschutz übernimmt oder bezuschusst die Pflegekasse nicht.

    Neben Umbauarbeiten am Haus gibt es auch weitere technische Möglichkeiten, das Zuhause pflegegerecht zu gestalten. Ein wichtiger Aspekt für pflegebedürftige Personen ist dabei die Teilhabe am Leben der Angehörigen, um sozial nicht isoliert zu werden. Auch hier gibt es technische Helfer, die jedoch nicht von der Pflegekasse bezuschusst werden.

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    Wie hoch ist der Zuschuss durch die Pflegekasse?

    Besteht ein Anspruch auf Bezuschussung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, übernimmt die Pflegekasse je Umbaumaßnahme bis zu 4.000 EUR. Dabei kann eine Maßnahme jedoch aus mehreren Einzelarbeiten bestehen, die Ihr zum selben Zeitpunkt beantragt. So kann das gleichzeitige Einbauen eines Treppenlifts und das Verbreitern der Eingangstür beispielsweise als eine Maßnahme betrachtet werden. Verschlechtert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person und der Pflegegrad wird erhöht, stehen erneut bis zu 4.000 EUR zur Verfügung.

    Überschreiten die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen den Zuschuss von 4.000 EUR, sind diese als Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen.

    Gut zu wissen: Der Zuschuss erfolgt pro pflegebedürftige Person. Leben z. B. beide Elternteile gemeinsam in einer Wohnung und haben beide einen anerkannten Pflegegrad, können je Elternteil 4.000 EUR, also in Summe 8.000 EUR von der Pflegekasse als Zuschuss beantragt werden.

    Wie erhalte ich den Zuschuss?

    Wichtig ist, dass Du den Zuschuss bereits vor dem Start des Umbaus bei der Pflegekasse beantragst. Den Antrag stellst Du ganz einfach mit einem formlosen Schreiben (Brief oder E-Mail) bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert, sodass Dein Schreiben dort auch ankommt. Die Adresse oder E-Mail-Adresse findest Du meist unter „Kontakt“ auf der Homepage der Krankenkasse.

    Damit Dein Antrag zügig bearbeitet wird, schicke gleich folgende Informationen mit:

    • Name, Adresse und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
    • Ausführliche Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
    • Begründung für die geplante Maßnahme
    • Falls vorhanden: Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme

    Die Pflegekasse prüft Deinen Antrag und setzt sich dann mit Dir in Verbindung.


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