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    Der Entlastungsbetrag

    Wer sich zu Hause pflegen lässt, dem stehen 125 EUR Entlastungsbetrag pro Monat zu. Voraussetzung ist, dass bereits ein Pflegegrad feststeht. Dieser Betrag soll Dich und Deine Angehörigen im Alltag entlasten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wofür Ihr diesen Betrag verwenden könnt.

    Unterstützung im Alltag

    Idee hinter dem Entlastungsbetrag ist, dass Menschen so lang wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dabei steht im Fokus, den Alltag selbstständig zu gestalten und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollst auch Du als Pflegeperson entlastet werden.

    Den Entlastungsbetrag kannst Du für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Je nachdem, wo Ihr am meisten unterstützt werden möchtet. Dazu gehören beispielsweise:

    • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Pflegeeinrichtungen
    • Zusätzliche Leistungen bei der Kurzzeitpflege
    • Betreuungsangebote:
      • Tagesbetreuung in Gruppen
      • Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
      • Spezielle Angebote zur Beschäftigung oder Betreuungsgruppen für Demenzkranke
    • Angebote zur Unterstützung im Alltag:
      • Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter, Besuchsdienste
      • Haushaltshilfen, die z. B. beim Putzen, Kochen oder Einkaufen helfen
      • Angebote zur Beschäftigung, Aktivierung und Mobilisation, wie z. B. Backen, Kochen, Spaziergänge oder Brettspiele
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    Zum Vorteil

    Nur relevant für Pflegegrad 1:

    Deine Angehörigen brauchen Hilfe bei körperbezogenen Tätigkeiten wie Duschen oder Baden? Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 auch für professionelle Hilfe bei diesen Aufgaben nutzbar. Ab Pflegegrad 2 zahlt Ihr körperbezogene Pflegemaßnahmen mit den Pflegesachleistungen.

    Wie funktioniert der Entlastungsbetrag?

    Den Entlastungsbetrag bekommt Ihr, wenn Ihr tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmt. Im ersten Schritt müsst Ihr diese selbst bezahlen. Damit Ihr die Kosten erstattet bekommt, stelle bitte einen Antrag bei der Pflegekasse Deines Angehörigen und schicke die Belege mit.

    Wichtig dabei: Kläre vorab mit der Pflegekasse Deines Angehörigen, ob die gewünschte Leistung auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Je nach Bundesland gelten hierfür unterschiedliche Voraussetzungen.

    Nutzt Ihr den gesamten monatliche Entlastungsbetrag von 125 EUR nicht, könnt Ihr den restlichen Betrag in den Folgemonaten nutzen. Bis Ende Juni des nächsten Jahres muss dieser offene Betrag verbraucht sein, sonst verfällt er.

    Nur relevant ab Pflegegrad 2:

    Möchtet Ihr mehr Leistungen aus den Bereichen Betreuung, Begleitung oder Hauswirtschaft in Anspruch nehmen, könnt Ihr bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen dafür verwenden. Auch hierfür müsst Ihr die Leistung zuerst bezahlen, dann die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung ist, dass die Pflegesachleistungen zuvor nicht ausgeschöpft waren.


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