Haften Kinder für ihre Eltern?
Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Der Eigenanteil für die Pflege im Heim liegt durchschnittlich bei mehreren Tausend Euro pro Monat. Diese Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst und gegebenenfalls seinem Ehepartner getragen werden, z.B. durch die Einnahmen aus der Rente oder vorhandenem Vermögen.
Kann auch der Ehepartner die verbleibenden Kosten nicht übernehmen, wird als nächstes die Einkommenssituation der Kinder des Pflegebedürftigen geprüft.
Falls die Kosten durch die Familie nicht gedeckt werden können, übernimmt das Sozialamt den offenen Betrag als „Hilfe zur Pflege“. Mehr als ein Drittel der Pflegeheimbewohner sind auf diese Sozialhilfe angewiesen.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Elternunterhalt?
Seit dem 1.1.2020 gilt, dass ein Kind erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR verpflichtet ist, für die Pflegekosten der Eltern aufzukommen. Das Einkommen des Ehepartners des unterhaltspflichtigen Kinds zählt nicht mit. Es kommt also tatsächlich nur auf das eigene Einkommen der Tochter oder des Sohns des Pflegebedürftigen an. Gibt es mehrere Kinder, so werden die Einkommen der Geschwister nicht zusammengezählt.
Was zählt alles zum Jahresbruttoeinkommen?
Das Jahresbruttoeinkommen setzt sich zusammen aus dem zu versteuernden Jahresbruttogehalt, Mieteinnahmen und Kapitalerträgen. Allerdings können viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die das zu versteuernde Einkommen senken. Dazu gehören zum Beispiel:
- Werbungskosten wie die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz („Pendlerpauschale“) und zum Pflegeheim
- Versicherungen wie z. B. eigene Kranken- und Pflegeversicherungen oder Lebensversicherungen für die eigene Altersvorsorge
- Kosten für die Betreuung, Ausbildung und Studium der eigenen Kinder
- Kosten und Rücklagen für selbst genutzte Immobilien
- Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinder oder Kindeskinder
Übersteigt Dein Einkommen auch nach Abzug dieser Kosten die Grenze von 100.000 Euro, kann das Sozialamt Elternunterhalt einfordern. Aber nicht jeder Euro über der Einkommensgrenze, muss für die Pflege aufgebracht werden, denn es werden noch weitere Faktoren und Schonvermögen berücksichtigt. Einen ersten Überblick bieten Online-Rechner. Solltest Du über der Einkommensgrenze liegen, lass Dich am besten von einem spezialisierten Steuerberater unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, selbstgenutzte Immobilien angemessener Größe zählen zum Schonvermögen und müssen daher nicht verkauft werden, um für Pflegekosten aufzukommen.
Nein, in der Regel gilt die Vermutungsregel. Grundsätzlich geht das Sozialamt davon aus, dass das Jahresbruttoeinkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 EUR nicht überschreitet.
Es zählt tatsächlich nur das eigene Einkommen, nicht die Hälfte des gemeinsam mit dem Ehepartner steuerlich angesetzten Einkommens. Wenn beispielweise der eine Ehepartner ein Jahresbruttoeinkommen von 150.000 EUR besitzt und der Angehörige des Pflegebedürftigen lediglich 50.000 EUR verdient, muss dieser für die Pflegekosten der Eltern nicht aufkommen.
Aktualisiert am: 23.03.2023