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    Keine Zeit verlieren und direkt Pflegebedarf anmelden

    Pflegeleistungen bekommt Dein Angehöriger frühestens ab Beginn des Monats, in dem Ihr den Pflegebedarf anmeldet. Auch wenn Du gerade noch viele Unsicherheiten hast: Schicke möglichst sofort eine formlose E-Mail an die Krankenkasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen. So gehst du sicher, dass Euch kein Geld verloren geht.

    Keine Zeit verlieren und Antrag stellen

    Bevor Du einen Pflegeantrag stellst, möchtest Du Dir sicher erst einmal einen Überblick verschaffen: Welche Leistungen sind möglich? Welcher bewilligte Pflegegrad ist wahrscheinlich? Das ist verständlich – aber nicht empfehlenswert, denn Pflegeleistungen können nicht rückwirkend beantragt werden. Je länger Du mit dem Antrag wartest, desto mehr Geld kann verloren gehen.

    Schon gewusst?

    Beantragst Du einen Pflegegrad, ist streng genommen nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen eingerichtet sind, brauchst Du Dir aber keine Gedanken zu machen, an wen Du Dich wenden musst. Die Krankenkasse Deines Angehörigen ist der richtige Ansprechpartner.

    Pflegeleistungen ganz einfach beantragen

    Schicke am besten sofort eine formlose E-Mail an die Krankenkasse Deines Angehörigen. Und keine Scheu vor Formalitäten: Ein paar einfache Worte reichen aus, z. B. „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung für [Name Deines Angehörigen] beantragen.“ Das ist ganz unkompliziert und ohne weitere Voraussetzungen und Formulare möglich!

    So geht es weiter:
    1. Du stellst einen formlosen Antrag per E-Mail. Die E-Mail-Adresse findest Du in der Regel auf der Startseite der Krankenkasse Deines Angehörigen unter Kontakt.
    2. Du erhältst ein Antragsformular von der Krankenkasse.
    3. Fülle das Antragsformular aus und schicke es zurück.
    4. Die Krankenkasse begutachtet den Antrag. Dafür findet häufig ein Hausbesuch statt.
    5. Die Krankenkasse nimmt den Antrag an oder lehnt diesen ab.

    Mehr Informationen zum Antragsprozess findest Du in unserem Artikel: “So stellst Du einen Pflegeantrag

    Hast Du das Thema Vollmachten schon geregelt?

    Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ist wichtig: Stelle sicher, dass Du die Dinge im Namen Deines pflegebedürftigen Angehörigen regeln kannst. Oft sind Vollmachten oder Verfügungen erforderlich. Sie erleichtern Dir den Umgang mit Behörden, Banken und anderen.

    Wir informieren Dich in dem separaten Artikel “Vollmachten – Betreuen statt Entmündigen“, worauf es dabei ankommt.


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