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    Kombinationsleistungen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen

    Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben den gesetzlichen Anspruch, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Die Kombinationsleistungen der Pflegekasse unterstützen Euch optimal bei Eurer individuellen Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst.

    Was sind Kombinationsleistungen?

    Kombinationsleistungen sind Geldleistungen der Pflegekasse. Sie bestehen aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.

    Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen, die zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt oder betreut werden.

    Anspruch auf Pflegeleistung haben Pflegebedürftige, wenn ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt oder sie eine Tages- und Nachtpflege nutzen.

    Wer hat Anspruch auf Kombinationsleistungen?

    Ihr habt Anspruch auf Kombinationsleistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegeleistungen und haben damit auch keinen Anspruch auf Kombinationsleistungen. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag von 125 EUR für körperbezogene Maßnahmen nutzen, zum Beispiel für die Körper- und Hautpflege.

    Deine Angehörige oder Dein Angehöriger wohnt zuhause und nicht in einem Pflege- oder Altenheim.

    Ihr nehmt weniger Pflegeleistungen in Anspruch, als Euch, gemessen am Pflegegrad, von der Pflegekasse zusteht.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegeleistungen und haben damit auch keinen Anspruch auf Kombinationsleistungen. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR auch für körperbezogene Maßnahmen nutzen, zum Beispiel für die Körper- und Hautpflege.

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    Zum Vorteil

    Wie werden Kombinationsleistungen beantragt?

    Bevor Ihr Kombinationsleistungen beantragt, solltet Ihr prüfen, ob Ihr die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft. Wenn das der Fall ist, entfällt der Anspruch auf Kombinationsleistungen.

    Für den Antrag reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bittet die Pflegekasse, die Pflegesachleistungen um Kombinationsleistungen zu ergänzen.

    Daraufhin müsst Ihr oder Euer Pflegedienst die Rechnungen für die erbrachten Pflegeleistungen einreichen. Anhand dieser Rechnungen ermittelt die Pflegekasse, wie hoch der Anteil an nicht genutzten Pflegesachleistungen ist und berechnet die Höhe der Kombinationsleistung. Den Anteil an Pflegesachleistungen, den Ihr nicht ausgeschöpft habt, zahlt Euch die Pflegekasse als Pflegegeld.

    Gut zu wissen: Das Pflegegeld ist grundsätzlich nicht zweckgebunden. Oft wird es für den Aufwand und Einsatz an die pflegenden Angehörigen weitergegeben und kann auf Wunsch auch direkt an diese überwiesen werden.

    Wie werden die Kombinationsleistungen berechnet?

    Kombinationsleistungen werden individuell je Pflegesituation berechnet. In der Regel ergibt sich die Höhe der Kombinationsleistungen aus der benötigten Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. So vermindert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz, den Ihr an Pflegesachleistungen nutzt.

    Das bedeutet: Je mehr Pflegesachleistungen Ihr in Anspruch nehmt, desto geringer ist das Pflegegeld. Und je weniger Pflegeleistungen Ihr in Anspruch nehmt, desto mehr Pflegegeld erhaltet Ihr.

    Beispiel: Schöpft Ihr 60% der Pflegesachleistungen aus, erhaltet Ihr 40% des Pflegegelds.

    Leistungen bei ambulanter Pflege

    Pflegegrade  Pflegegeld monatlichPflegesachleistungen monatlichTages- und Nachtpflege monatlich
    Pflegegrad 1
    Pflegegrad 2332 EUR761 EUR689 EUR
    Pflegegrad 3573 EUR1.432 EUR1.298 EUR
    Pflegegrad 4765 EUR1.778 EUR1.612 EUR
    Pflegegrad 5947 EUR2.200 EUR1.995 EUR

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