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Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung. Die Zuschüsse sind begrenzt und hängen meist vom Pflegegrad ab. Normale Kosten der Lebensführung, also zum Beispiel für Miete und Lebensmittel, müssen Pflegebedürftige weiterhin selbst tragen.
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben pro Monat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 EUR. Diesen Betrag könnt Ihr unterschiedlich verwenden. Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen beim Einkaufen oder anerkannte Betreuungsgruppen werden gerne genutzt.
Pflegehilfsmittel
Prinzipiell bezuschusst die Pflegeversicherung benötigte Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Rollator, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ohne Rezept ist ein Zuschuss von 40 EUR zu Pflegehilfsmitteln, die Ihr jeden Monat braucht und verbraucht, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalwaschlappen oder -handschuhe. Hierfür musst Du einmalig einen Antrag stellen oder Belege sammeln.
Hausnotruf und Umbaumaßnahmen
Alle Pflegebedürftigen bekommen auf Antrag unabhängig von ihrem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von 25,50 EUR für einen Hausnotruf. Umbaumaßnahmen für ein pflegegerechtes Gestalten der Wohnumgebung werden bis zu 4.000 EUR bezuschusst.
Wohngruppenzuschlag
Eine besondere Form der ambulanten Pflege ist die betreute Wohngruppe. Hierzu gehören beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften. Dabei schließen sich mehrere pflegebedürftige Personen zusammen und teilen sich eine gemeinsame Wohnung. Lebt Dein Angehöriger in einer solchen Gruppe, könnt Ihr einen Wohngruppenzuschlag von 214 EUR monatlich beantragen. Er ist dafür gedacht, eine Präsenzkraft einzustellen, die im Haushalt und bei organisatorischen Aufgaben in der Pflege-WG hilft.
Den Antrag für den Wohngruppenzuschlag findest Du meist auf der Internetseite der Krankenkasse Deines Angehörigen. Du kannst ihn aber auch telefonisch anfordern.
Möchte Dein Angehöriger eine neue Pflege-WG gründen, könnt Ihr außerdem eine Anschubfinanzierung bekommen. Sie ist für den altersgerechten Umbau der Wohnung gedacht. Die Pflegekasse zahlt pro Person bis zu 2.500 EUR, maximal 10.000 EUR je Wohngemeinschaft.
Aktualisiert am: 26.09.2023