Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1

Eine Hand liegt auf Geldscheinen

Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, erhält von der Pflegekasse weniger finanzielle Unterstützung als bei der Unterbringung in einem Pflegeheim. Einige Leistungen sind für alle Pflegegrade identisch, z. B. der Entlastungsbetrag. Andere hängen vom festgestellten Pflegebedarf ab. Hier findest Du alle Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1.

Gut zu wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung. Die Zuschüsse sind begrenzt und hängen meist vom Pflegegrad ab. Normale Kosten der Lebensführung, also zum Beispiel für Miete und Lebensmittel, müssen Pflegebedürftige weiterhin selbst tragen und sind keine Leistungen der Pflegeversicherung.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben pro Monat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 EUR. Diesen Betrag könnt Ihr unterschiedlich verwenden. Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen beim Einkaufen oder anerkannte Betreuungsgruppen werden gerne genutzt.

Pflegehilfsmittel

Prinzipiell bezuschusst die Pflegeversicherung benötigte Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Rollator, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ohne Rezept ist ein Zuschuss von 42 EUR zu Pflegehilfsmitteln, die Ihr jeden Monat braucht und verbraucht, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalwaschlappen oder -handschuhe. Hierfür musst Du einmalig einen Antrag stellen oder Belege sammeln.

Hausnotruf und Umbaumaßnahmen

Alle Pflegebedürftigen bekommen auf Antrag unabhängig von ihrem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von 25,50 EUR für einen Hausnotruf. Umbaumaßnahmen für ein pflegegerechtes Gestalten der Wohnumgebung werden bis zu 4.180 EUR bezuschusst.

Wohngruppenzuschlag

Eine besondere Form der ambulanten Pflege ist die betreute Wohngruppe. Hierzu gehören beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften. Dabei schließen sich mehrere pflegebedürftige Personen zusammen und teilen sich eine gemeinsame Wohnung. Lebt Dein Angehöriger in einer solchen Gruppe, könnt Ihr einen Wohngruppenzuschlag von 224 EUR monatlich beantragen. Er ist dafür gedacht, eine Präsenzkraft einzustellen, die im Haushalt und bei organisatorischen Aufgaben in der Pflege-WG hilft.

Den Antrag für den Wohngruppenzuschlag findest Du meist auf der Internetseite der Krankenkasse Deines Angehörigen. Du kannst ihn aber auch telefonisch anfordern.

Möchte Dein Angehöriger eine neue Pflege-WG gründen, könnt Ihr außerdem eine Anschubfinanzierung bekommen. Sie ist für den altersgerechten Umbau der Wohnung gedacht. Die Pflegekasse zahlt pro Person bis zu 2.613 EUR, maximal 10.452 EUR je Wohngemeinschaft.

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Mehr zu dem Thema Pflege-WG und alternative Wohnformen findest Du in unserem Artikel “Alternative Wohnformen – Möglichkeiten und Zuschüsse

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