Pflegegrad bestimmen: Ablauf des Begutachtungstermins

Junge Frau legt ihren Arm auf die Schulter der Seniorin und lächelt
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Die ersten Schritte auf dem Weg, den Pflegegrad Deines Angehörigen zu bestimmen, sind getan. Als nächstes wird ein Gutachten erstellt, um den Pflegebedarf Deines Angehörigen genau festzustellen. Wie der dazugehörige Begutachtungstermin genau abläuft, erfährst Du in diesem Artikel.

Hausbesuch im gewohnten Umfeld

Für die Pflegebegutachtung kommt eine unabhängige, speziell ausgebildete Pflegefachkraft oder ein Arzt oder eine Ärztin vom Medizinischen Dienst zu Euch nach Hause. Bei privat Krankenversicherten übernimmt diese Aufgabe der Dienstleister Medicproof. Diese Person schaut, wie gut sich Dein Angehöriger selbstständig versorgen kann.

Sei nicht verwundert, wenn es zu keinem Hausbesuch kommt: Während der Corona-Zeit ist auch der Medizinische Dienst digitaler geworden und hat mit Fachkräftemangel zu kämpfen. Daher kann die Begutachtung auch am Telefon oder sogar nach Aktenlage erfolgen. Bei Privatversicherten führt Medicproof inzwischen auch Videotelefonate durch. Das Ziel des Termins ist die Festlegung eines Pflegegrads. Beim Hausbesuch werden dafür sechs verschiedene Lebensbereiche überprüft und bewertet.

Pflegegrad bestimmen: So läuft der Termin ab

Zum Termin geht ihr im Gespräch alle sechs Module gemeinsam durch. Schildere dabei genau die Einschränkungen, Probleme und Schwierigkeiten, denen Dein Angehöriger ausgesetzt ist. Nur so kann sich der Gutachter oder die Gutachterin ein realistisches Bild vom Bedarf Deines Angehörigen machen und später die notwendigen Leistungen empfehlen.

Euch werden viele Fragen gestellt. Der Termin ist aber auch für Dich eine gute Gelegenheit, um Deine eigenen Fragen loszuwerden. Denn: Die Gutachter beraten auch, ob es möglich ist, Deinen Angehörigen beim selbstständigen Gestalten seines Alltags zu unterstützen. Sie können präventive Maßnahmen, eine Reha oder andere Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollator empfehlen. Wenn Bedarf besteht, wird dies zusätzlich im Gutachten vermerkt. Damit ist automatisch ein Antrag für das Hilfsmittel bei der Pflegekasse gestellt.

Überblick möglicher Szenarien:

Mobilität
Der Gutachter oder die Gutachterin bittet Deinen Angehörigen womöglich sich hinzusetzen, aufzustehen oder eine Treppe zu steigen. Dabei zeigt sich, wie viel Beweglichkeit noch vorhanden ist.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In einer Unterhaltung prüft der Gutachter oder die Gutachterin, wie gut Dein Angehöriger dem Gespräch folgen kann.

Verhaltensweisen und psychische Probleme
Während des Termins wird auf besondere Verhaltensweisen geachtet: Zeigen sich Aggression, Ängste oder Unsicherheit?

Selbstversorgung – Ernährung und Körperpflege
Außerdem wird geschaut: Kann Dein Angehöriger selbstständig essen und trinken oder braucht er dabei Hilfe?

Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen
Werden Medikamente gewissenhaft eingenommen? Wenn z. B. Spritzen verabreicht werden müssen: Kann das noch eigenständig durchgeführt werden?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zum Schluss fragt der Gutachter oder die Gutachterin nach dem Alltag Deines Angehörigen. Kann er diesen selbst gestalten? Gibt es soziale Kontakte?

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Pflegegrad bestimmen: Wie geht es nach der Begutachtung weiter?

Alle Informationen, die der Gutachter oder die Gutachterin im Gespräch gesammelt hat, werden in einem Gutachten festgehalten. Dabei ist auch eine Empfehlung enthalten, welcher Pflegegrad zu Deinem Angehörigen passt. Dieses Gutachten bekommt die Pflegekasse, die Euch dann innerhalb von 25 Werktagen über das Ergebnis informiert.

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