Pflegegrad bestimmen: Die sechs Module im Begutachtungsverfahren

Der nächste Schritt auf dem Weg, den Pflegegrad Deines Angehörigen zu bestimmen, steht an: Der Pflegebegutachtungstermin. In diesem Termin soll der Pflegebedarf Deines Angehörigen möglichst realistisch ermittelt werden. Erfahre nun mehr dazu, welche sogenannten “Module” dabei im Detail berücksichtigt werden.
Ablauf der Begutachtung
Damit der Pflegegrad Deines Angehörigen bestimmt werden kann, muss ein zunächst ein Gutachten erstellt werden. Dafür kommt jemand vom Medizinischen Dienst (MD) direkt im gewohnten Umfeld Deines Angehörigen vorbei. Bei privat Krankenversicherten übernimmt das Gutachten stattdessen der Dienstleister Medicproof. Anhand eines Fragebogens geht der Gutachter oder die Gutachterin sechs Module zu verschiedenen Lebensbereichen gemeinsam mit Euch durch.
Ziel ist es, ein möglichst realistisches Bild vom Pflegebedarf Deines Angehörigen zu bekommen. Dazu gehört auch, ihm die größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig wird hier der Pflegebedarf und damit auch der Anspruch auf Pflegeleistungen ermittelt: Ihr solltet also auf alle Fragen absolut ehrlich antworten und nichts herunterspielen. Denn im Zweifel entgehen Deinem Angehörigen sonst wichtige Mittel und Leistungsansprüche.
Vom Bedarf zum richtigen Pflegegrad
Sechs verschiedene Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Die Module “Psychische Probleme” und “Kognitive Fähigkeiten” werden dabei miteinander verglichen: Nur das Modul mit der höheren Punktzahl geht in die Bewertung ein, das andere bleibt unberücksichtigt.

- Mobilität (Gewichtung 10%)
Wie selbstständig kann sich Dein Angehöriger bewegen? Ist zum Beispiel allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen oder auch Treppensteigen möglich? - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung max. 15%)
Können Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden? Kann man sich räumlich und zeitlich orientieren? Werden Risiken richtig eingeschätzt? Und können Entscheidungen selbstständig getroffen werden? - Psychische Probleme (Gewichtung max. 15%)
Benötigt Dein Angehöriger Hilfe wegen psychischer Probleme, beispielsweise durch aggressives oder ängstliches Verhalten? Wie oft ist dies der Fall? Gibt es Abwehrreaktionen während der Pflege? - Selbstversorgung (Gewichtung 40%)
Funktioniert die Körperpflege eigenständig, z.B. sich anziehen und auf die Toilette gehen? Wie selbstständig ist Dein Angehöriger beim Essen und Trinken? - Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20%)
Ist Unterstützung im Umgang mit einer Krankheit und bei Behandlungen nötig? Wenn ja, welche? Und wie oft wird Hilfe beispielsweise bei Verbandswechseln, der Medikamenteneinnahme oder bei Arztbesuchen gebraucht? - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15%)
Pflegt Dein Angehöriger soziale Kontakte und kann er seinen Tagesablauf selbstständig gestalten?


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So wird der Pflegegrad bestimmt
In der Pflegebegutachtung bewerten Fachkräfte alle Module anhand festgelegter Fragen. Sie vergeben Punkte entsprechend dem Unterstützungsbedarf in den einzelnen Lebensbereichen. Diese Punkte werden gewichtet und fließen in die Gesamtbewertung ein. So entsteht ein Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100, aus dem sich der Pflegegrad ableiten lässt.

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Aktualisiert am: 15.04.2025