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    Pflegehilfsmittel: Welche gibt es und wie beantragst Du sie?

    Pflege ist oftmals aufwändig und auch kostenintensiv. Die Pflegekasse unterstützt mit Pflegehilfsmitteln, die Du beantragen kannst.  Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder dazu beitragen, Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

    Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

    Pflegehilfsmittel können in zwei Arten unterteilt werden:

    1. Technische Mittel zur Pflege, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme.
    2. Verbrauchsprodukte, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

    Eine Übersicht aller Pflegehilfsmittel findest Du im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen:

    Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

    Gut zu wissen: Neben Pflegehilfsmitteln gibt es auch Hilfsmittel. Dies sind Geräte oder Sachmittel, die Behinderungen oder Erkrankungen teilweise ausgleichen sollen, wie zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen. Bitte wende Dich beim Beantragen und bezüglich der Kostenübernahme an die Krankenkasse.

    Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

    Wichtige Voraussetzung: Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen. Wie Du einen Pflegegrad erhältst, erfährst Du in diesem Artikel.

    (Technische) Pflegehilfsmittel beantragst Du bei der Pflegekasse. Diese entscheidet innerhalb von drei Wochen über den Leistungsantrag. Falls ein medizinisches Gutachten notwendig ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sofern die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten kann, muss sie dies rechtzeitig schriftlich begründen. Wenn Du keine Mitteilung erhältst, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

    Alternativ kannst Du Pflegehilfsmittel auch über Sanitätshäuser, Apotheken oder direkt bei der Pflegekasse beantragen. Teilweise ist das auch ohne Rezept möglich. Meist ist aber eine ärztliche Verordnung ratsam, um die Kostenübernahme sicherzustellen. Zudem dürfen auch Pflegefachkräfte notwendige Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung sollte schriftlich geschehen und nicht älter als zwei Wochen sein.

    Der Medizinische Dienst oder die Gutachterinnen und Gutachter der Pflegekasse empfehlen beim Feststellen der Pflegebedürftigkeit oft auch bereits konkrete Pflegehilfsmittel. Stimmt die pflegebedürftige Person den Empfehlungen zu wird dies auch im Gutachtenformular festgehalten und so automatisch an die Pflegekasse übermittelt. Die Empfehlung bestätigt, dass die Pflegehilfsmittel notwendig sind. Die Pflege- oder Krankenkasse prüft das dann nicht weiter. Das Beantragungsverfahren wird so vereinfacht.

    Deutlich einfacher ist auch die Beantragung von Verbrauchsmaterialien wie Handschuhen, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Diese können entweder einzeln gekauft und mit der Pflegekasse abgerechnet werden oder mit Hilfe einer Pflegebox jeden Monat automatisch nach Hause geliefert werden.

    Mehr über Pflegeboxen erfährst Du in diesem Artikel.

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    Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel?

    Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, wenn das beantragte Pflegehilfsmittel die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.

    Kostenübernahmen nach Pflegehilfsmittel-Arten:
    1. Technische Mittel zur Pflege: Eigenanteil von zehn Prozent, bis maximal 25 Euro Zuzahlung. Größere technische Pflegehilfsmittel könnt Ihr auch leihweise ohne Zuzahlung erhalten.
    2. Verbrauchsprodukte: Bis zu 40 Euro pro Monat.

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