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    Wichtig für einen höheren Pflegegrad: Aufwände richtig dokumentieren

    Um den Begutachtenden den tatsächlichen Pflegebedarf aufzuzeigen, ist es sinnvoll, mindestens sieben Tage am Stück ein kurzes Pflegetagebuch zu führen. Dies kann für die richtige Einstufung oder im Fall eines Widerspruchs sehr wichtig sein. Doch auch unabhängig vom Gutachtertermin ist ein Pflegetagebuch langfristig ein gutes Hilfsmittel, um Veränderungen besser im Blick zu behalten.

    Aufbau eines Pflegetagebuchs

    Neben den allgemeinen Informationen zur pflegebedürftigen Person und den Pflegepersonen, wird die individuelle Pflege- und Hilfebedürftigkeit erfasst. Dafür notierst Du, bei welchen Tätigkeiten Du Deine Angehörigen unterstützt und welche Art von Hilfe notwendig war. Für den Gutachterbesuch bist Du am besten gerüstet, wenn Du Deine Pflegetätigkeiten direkt in den Kategorien erfasst, die auch bei der Pflegegradeinstufung vom Medizinischen Dienst genutzt werden:

    1. Mobilität (z. B. Aufstehen, Laufen, Treppensteigen)
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Entscheidungsfähigkeit)
    3. Verhaltensweisen und psychische Probleme (z. B. Angstzustände, Aggressionen)
    4. Selbstversorgung (z. B. Anziehen, Körperpflege, Essen und Trinken)
    5. Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen (z. B. Verbandswechsel, Medikamenteneinnahme)
    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Organisation des sozialen Lebens)

    Vorlage für Dein Pflegetagebuch

    Wir haben für Dich eine Vorlage erstellt, die sich genau an den aktuellen Begutachtungsrichtlinien orientiert. Damit kannst Du schnell und einfach für sieben Tage ein Pflegetagebuch führen.

    Pflegetagebuch-Vorlage herunterladen

    Argumentationshilfe bei der Begutachtung

    Mit Deinen Aufzeichnungen kannst Du prüfen, ob im Gutachten des Medizinischen Dienstes alle von Dir angegebenen Umstände mit den entsprechenden Angaben in der Bewertung berücksichtigt wurden.

    Falls Du Einspruch gegen die Pflegegradeinstufung einlegen willst oder es sogar zu einer Klage kommt, kann ein Pflegetagebuch als Nachweis sehr wichtig sein.

    Wichtig für Dich: Wenn Du mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Wie Du einen Widerspruch einreichst und was Du dabei beachten musst, erfährst Du in unserem Artikel Widerspruch zum vergebenen Pflegegrad. Dort findest du auch unseren praktischen Widerspruchsgenerator.

    Langfristiges Hilfsmittel für Dich und Deinen Angehörigen

    Mit einem Pflegetagebuch kannst Du leichter feststellen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit erhöht hat. Dann solltest Du eine Höherstufung beantragen. Ob tatsächlich ein Anspruch auf mehr Leistungen besteht, stellt erneut ein Gutachten fest.

    Es ist teilweise schwierig, schleichende Veränderungen der Pflegebedürftigkeit rechtzeitig zu bemerken. Das regelmäßige Aufschreiben und Vergleichen mit früheren Aufzeichnungen unterstützt Dich dabei, den Überblick zu behalten.

    Das Führen eines Pflegetagebuches entlang der oben genannten Kategorien hilft Dir zudem, den voraussichtlichen Pflegegrad Deiner pflegebedürftigen Person zu erkennen.

    Denke auch an Dich selbst!

    In einem Pflegetagebuch dokumentierst Du die Pflegesituation sowie den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf Deiner Angehörigen. Zusätzlich kannst Du in diesem Tagebuch auch Deine eigenen Eindrücke, Emotionen und Bedürfnisse notieren. Das hilft auch Dir dabei, Warnsignale für körperliche oder emotionale Überlastung frühzeitig zu erkennen. Wenn Du das Pflegetagebuch jemand Dritten zeigen möchtest, zum Beispiel bei der Begutachtung, fühlst Du Dich mit einer Trennung der Datenpunkte über Deine Angehörigen und Dich in zwei separate Notizen möglicherweise wohler. Vielleicht ist in diesem Fall auch ein klassisches Tagebuch oder ein spezielles Dankbarkeitstagebuch eine gute Alternative für Dich.

    Eine Vorlage für ein Dankbarkeitstagebuch findest Du in unserem Artikel “Denk an Dich und Dank Dir selbst”


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