So stellst Du einen Pflegeantrag

    Pflegebedürftigkeit kommt manchmal plötzlich, oft entwickelt sie sich aber auch schleichend. Sobald Du bemerkst, dass Du oder Dein Angehöriger im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen bist, solltest Du den Antrag auf einen Pflegegrad und Pflegeleistungen stellen.

    Zuerst stellst Du einen formlosen Antrag

    Du kannst den Antrag formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei der Pflegekasse stellen. Bei vielen Pflegekassen kannst Du das auch ganz bequem online auf der Internetseite tun.

    Den Antrag kann die betroffene Person selbst, ihr Betreuer oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Der Pflegeantragsgenerator unterstützt Dich beim Erstellen eines solchen Antrages:

    Zum Pflegeantragsgenerator

    Tipp: Stelle den Antrag schriftlich oder bitte um eine Eingangsbestätigung. Denn wenn der Pflegegrad anerkannt wird, werden Leistungen rückwirkend mindestens bis zum Tag des Antrages erstattet. So hast Du einen Nachweis über den Zeitpunkt, an dem Du den Antrag gestellt hast.

    Weitere Infos dazu, wie Du den formlosen Antrag stellst, und einen passenden Mustertext findest Du in unserem Artikel „Keine Zeit verlieren und direkt Pflegebedarf anmelden“.

    Daraufhin erhältst Du von der Pflegekasse ein Antragsformular

    Die Formulare können von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich umfangreich sein, sind aber in den wesentlichen Punkten immer gleich.

    Zuerst fragt die Pflegekasse persönliche Angaben ab, wie Name, Adressdaten und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen.

    Wenn es sich bei dem Antragsteller nicht um die Pflegebedürftige Person selbst handelt, musst Du zusätzlich Angaben zu dem Betreuer bzw. dem Bevollmächtigten machen. In diesem Fall solltest Du dem Antrag noch eine Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht beilegen.

    Als nächstes musst Du angeben welche Pflegeleistungen Du in Anspruch nehmen möchtest.

    Welche Leistungen Dir zustehen, hängt von der Pflegeform ab, für die Du dich entscheidest. Du musst also entscheiden wo die Pflege stattfinden soll und von wem die betroffene Person gepflegt wird.

    Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt und welche Vor- und Nachteile diese haben, kannst Du in unserem Artikel „Die richtige Pflegeform finden“ nachlesen.

    Info: Du hast einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die Pflegekasse ist verpflichtet Dir innerhalb von zwei Wochen nach dem Du den Antrag auf Leistungen gestellt hast, eine Pflegeberatung zu ermöglichen. Der PflegeBerater kann Dir bei der Entscheidung über die Pflegeform und darüber welche Pflegeleistungen Du beantragen solltest helfen.

    Weiteres dazu erfährst Du in unserem Artikel „Lass Dich individuell beraten“.  

    Außerdem kannst Du dich jeder Zeit an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Auf der Seite des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du die Adressen solcher Stellen.

    Zur Übersicht der Beratungsstellen

    Wenn Du entscheidest, dass die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, teilstationär oder stationär erfolgt, kannst Du den Anbieter oder die Einrichtung direkt im Antragsformular angeben. Falls Du aber noch keinen gefunden hast, bietet die Pflegekasse meistens Unterstützung bei der Suche an.

    Außerdem will die Pflegekasse wissen, ob andere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt sein können. Deswegen musst Du folgendes beantworten:

    Eine solche Schädigung wäre zum Beispiel: ein Arbeitsunfall, Berufskrankheit, anerkanntes Versorgungsleiden, Wehrdienstschaden, Kriegsschaden, Behandlungsschaden, Geburtsfehler oder sonstige Schädigung.

    In diesem Fall solltest Du dem Antrag einen Bescheid über die Leistungen beilegen.

    Hiermit sind zum Beispiel ausländische Leistungsträger, Sozialhilfeträger (wie Sozialamt) oder andere Pflegeleistungsträger (wie Unfallversicherung, Versorgungsamt, …) gemeint.

    Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, Soldaten oder Berufsrichter, als auch ihre Ehepartner oder ihre Kinder. Wenn also ein Beihilfeanspruch besteht, wird ein Teil der Pflegeleistungen von den Beihilfestellen getragen.

    Daraufhin sollst Du Kontaktdaten für die Vereinbarung eines Begutachtungstermins mit dem Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise medicproof bei Privatversicherten angeben. Es ist sinnvoll, dass bei diesem Termin eine Pflegeperson, ein Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson anwesend ist. Gib also die Kontaktdaten der Person an, mit der am besten der Termin abgestimmt werden soll.

    Damit die Pflegekasse Entscheidungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit treffen kann, fordert sie anschließend noch eine Entbindung der Schweigepflicht. Das erleichtert der Pflegekasse nötige Informationen unter anderem von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und von den Gutachtern zu erhalten, die alle einer Schweigepflicht unterliegen.

    Die Schweigepflichtentbindung kannst Du jeder Zeit widerrufen.

    Das Antragsformular solltest Du innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückschicken. Wenn es aber ein wenig länger dauert bestimmte Informationen zu beschaffen, ist es meistens kein Problem, denn fehlende Informationen kannst Du einfach nachreichen.

    Tipp: Versende den Antrag per Einschreiben und mit Rückschein. So kannst Du sicher sein, dass der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, oder kannst es im Nachhinein belegen.

    Antragsformular versendet – wie geht es weiter?

    Jetzt musst Du nur noch warten, bis der MD bzw. medicproof Dir einen Termin für die Begutachtung mitteilt. Die Wartezeit kannst Du dafür nutzen, Dich und Deinen Angehörigen auf den Begutachtungstermin vorbereiten.

    Was Du vor der Pflegebegutachtung wissen und beachten solltest, erfährst Du in unserem Artikel „Die Pflegebegutachtung – so bereitest Du Dich vor“.