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    So stellst Du einen Pflegeantrag

    Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann manchmal plötzlich eintreten. Oft entwickelt sie sich jedoch schleichend. Sobald Du bemerkst, dass Du oder Dein Angehöriger im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen bist, solltest Du den Antrag auf einen Pflegegrad und Pflegeleistungen stellen.

    Zuerst stellst Du einen formlosen Pflegeantrag

    Du kannst den Antrag formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei der Pflegekasse stellen. Bei vielen Pflegekassen kannst Du das auch ganz bequem online auf der Internetseite tun.

    Den Antrag an die Pflegekasse kann die betroffene versicherte Person selbst, ihr Betreuer oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Der Pflegeantragsgenerator unterstützt Dich beim Erstellen eines solchen Antrages:

    Zum Pflegeantragsgenerator

    Tipp: Stelle den Antrag auf Pflegebedürftigkeit schriftlich oder bitte um eine Eingangsbestätigung. So hast Du einen Nachweis über den Zeitpunkt, an dem Du den Antrag gestellt hast. Denn wenn der Pflegegrad anerkannt wird, wird die Leistung rückwirkend gezahlt. Ab Pflegegrad 1 und mindestens bis zum Tag des Antrages. 

    Weitere Infos dazu, wie Du den formlosen Antrag stellst, und einen passenden Mustertext findest Du in unserem Artikel „Keine Zeit verlieren und direkt Pflegebedarf anmelden“.

    Du erhältst von der Pflegekasse ein Antragsformular

    Die Formulare können von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich umfangreich sein. Die wesentlichen Angaben, die Du machen musst, sind aber immer gleich.

    Zuerst fragt die Pflegekasse persönliche Angaben, wie Name, Adressdaten und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen ab.

    Wenn es sich bei dem Antragsteller nicht um die Pflegebedürftige Person selbst handelt, musst Du zusätzlich Angaben zu dem Betreuer bzw. dem Bevollmächtigten machen. In diesem Fall solltest Du dem Antrag noch eine Kopie des Betreuerausweises oder der Vollmacht beilegen.

    Als nächstes musst Du angeben, welche Pflegeleistungen Du in Anspruch nehmen möchtest.

    Welche Leistungen Dir zustehen, hängt neben dem Pflegegrad von der Pflegeform ab, für die Du dich entscheidest. Du musst also festlegen wo die Pflege stattfinden soll und von wem die betroffene Person gepflegt wird.

    Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt und welche Vor- und Nachteile diese haben, kannst Du in unserem Artikel „Die richtige Pflegeform finden“ nachlesen.

    Info: Du hast einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die gesetzliche Pflegekasse bzw. die private Pflegeversicherung ist verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Wochen nach dem Du den Antrag auf Leistungen gestellt hast, eine Pflegeberatung zu ermöglichen. Der digitale PflegeBerater kann Dir bei der Entscheidung über die Pflegeform und darüber, welche Pflegeleistungen Du beantragen solltest. helfen.

    Weiteres dazu erfährst Du in unserem Artikel „Lass Dich individuell beraten“.  

    Außerdem kannst Du Dich jeder Zeit an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Auf der Seite des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du die Adressen von Beratungsstellen.

    Zur Übersicht der Beratungsstellen

    Wenn Du entscheidest, dass die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, teilstationär oder stationär erfolgen soll, kannst Du den Anbieter oder die Einrichtung direkt im Antragsformular angeben. Falls Du aber noch keinen Pflegedienst gefunden hast, bietet die Pflegekasse in der Regel Unterstützung bei der Suche an.

    Außerdem will die Pflegekasse wissen, ob andere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt sein können. Deswegen musst Du folgendes beantworten:

    Eine solche Schädigung wäre zum Beispiel: ein Arbeitsunfall, Berufskrankheit, anerkanntes Versorgungsleiden, Wehrdienstschaden, Kriegsschaden, Behandlungsschaden, Geburtsfehler oder sonstige Schädigung.

    In diesem Fall solltest Du dem Antrag einen Bescheid über die Leistungen beilegen.

    Hiermit sind zum Beispiel ausländische Leistungsträger, Sozialhilfeträger (wie Sozialamt) oder andere Pflegeleistungsträger (wie Unfallversicherung, Versorgungsamt, …) gemeint.

    Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, Soldaten oder Berufsrichter, als auch ihre Ehepartner oder ihre Kinder. Wenn also ein Beihilfeanspruch besteht, wird ein Teil der Pflegeleistungen von den Beihilfestellen getragen.

    Daraufhin sollst Du Kontaktdaten für die Terminvereinbarung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise medicproof bei Privatversicherten angeben. Es ist sinnvoll, dass bei diesem Termin eine Pflegeperson, ein Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson anwesend ist. Gib also die Kontaktdaten der Person an, mit der der Termin zur Begutachtung am besten der Termin abgestimmt werden soll.

    Damit die Pflegekasse Entscheidungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit treffen kann, fordert sie anschließend noch eine Entbindung der Schweigepflicht. Das ist die Voraussetzung für die Pflegekasse schnell alle nötigen Informationen unter anderem von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und von den Gutachtern zu erhalten, die einer Schweigepflicht unterliegen.

    Die Schweigepflichtentbindung kannst Du jeder Zeit widerrufen.

    Das Antragsformular solltest Du innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückschicken. Wenn es aber länger dauert, bestimmte Informationen für das Gutachten zu beschaffen, ist es meistens kein Problem. Du kannst die fehlenden Informationen einfach nachreichen.

    Tipp: Verschicke den Antrag per Einschreiben und mit Rückschein. So kannst Du sicher sein, dass der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist und kannst es belegen.

    Pflegeantrag verschickt – wie geht es weiter?

    Jetzt musst Du nur noch warten, bis der Medizinische Dienst bzw. medicproof Dir einen Termin für die Begutachtung mitteilt. Die Wartezeit kannst Du dafür nutzen, Dich und Deinen Angehörigen auf den Begutachtungstermin vorbereiten.

    Was Du vor der Pflegebegutachtung wissen und beachten solltest, erfährst Du in unserem Artikel „Die Pflegebegutachtung – so bereitest Du Dich vor“.


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