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    Was Du bei Umbaumaßnahmen in Mietwohnungen beachten solltest

    Auch bei Mietwohnungen kannst Du bei der Pflegekasse eine Förderung von bis zu 4.000 EUR für notwendige Umbaumaßnahmen und Erleichterungen für die Pflegesituation beantragen. Sind mehrere Personen in der Wohneinheit z. B. beide Eltern, kann der Betrag verdoppelt werden. In jedem Fall muss die Vermieterin oder der Vermieter zustimmen, um den Umbau durchzuführen.

    Was sind Umbaumaßnahmen an einer Wohnung?

    Zu Umbaumaßnahmen in einer Wohnung zählen alle Veränderungen, die in die Substanz der Wohnung eingreifen oder diese nachhaltig verändern. Für das Anschaffen eines Pflegebetts (förderfähig) braucht die Vermieterin oder der Vermieter nicht zustimmen. Auch Sitzerhöhungen oder mobile Hilfsmittel sind nicht zustimmungspflichtig.

    Anders sieht es aus, wenn Deine Angehörigen einen Rollstuhl benötigen und die Türen zu schmal sind. Ein entsprechender Umbau betrifft die Substanz der Immobilie und benötigt daher eine Zustimmung. Auch wenn eine neue Badewanne, eine ebenerdige Dusche oder Fenstergriffe in Rollstuhlhöhe eingebaut werden, ist dies zustimmungspflichtig.

    Besonderheit: Bei einem Treppenlift im Treppenhaus reicht unter Umständen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters nicht aus. Es kommt auf die Wohnung an: Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Daher müssen alle Beteiligten den Umbau bei einer WEG-Sitzung beschließen.

    Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich von Dir bzw. den zu pflegenden Angehörigen zu tragen. Daher erhaltet Ihr auch eine eventuelle Förderung der Pflegekasse. Es lohnt sich meist, die genauen Vorhaben und Maßnahmen mit der Vermieterin oder dem Vermieter zu besprechen und zu klären, ob man sich an den Kosten beteiligt.

    Wer trägt die Kosten?

    Eine alters- oder pflegegerechte Wohnung lässt sich in der Regel deutlich besser vermieten, die Kosten für einen Umbau können die Vermietenden steuerlich geltend machen.  Wenn diese zustimmen, könnt Ihr Euch über eine dann angepasste Miete beteiligen. So entstehen Euch keine hohen Einmalaufwendungen für die Mietwohnung.

    Wird dem Umbau zugestimmt, kann eine Sicherheitenstellung für einen eventuellen Rückbau verlangt werden. Diese soll einen möglichen Wertverlust durch den Umbau absichern. Diese hängt nicht mit der Mietkaution oder ähnlichen Sicherheiten zusammen und muss separat hinterlegt werden.

    Am besten vereinbarst Du mit der Vermieterin oder dem Vermieter die Maßnahmen inklusive der Zustimmung, der Aufteilung der Umbaumaßnahmen schriftlich, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Pflegekasse muss in jedem Fall schriftlich zustimmen und zum Beantragen brauchst Du eine Dokumentation des geplanten Umbaus.

    Kann die Vermieterin oder der Vermieter die Umbaumaßnahmen verbieten?

    Ja, können Sie. Allerdings nur, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben und dieses höher wiegt als Eure Interessen und Anliegen.

    Konkret kann es zum Beispiel in einer Altbauwohnung mit antiken Kassettentüren sein, dass ein Verbreitern der Türen sehr kostspielig werden kann. In diesem Fall musst Du stichhaltig belegen, dass der Umbau notwendig ist. Die Kosten für den Umbau liegen dann bei Dir und Deinen Angehörigen.

    Weitere Einschränkungen sind zum Beispiel bei Treppenhäusern und dem Einbau eines Treppenlifts denkbar – wird ein Fluchtweg versperrt oder ist nur begrenzt nutzbar, kann die Genehmigung ebenfalls ausbleiben.

    Weitere Punkte, die zu beachten sind

    Wir raten Dir unbedingt zur schriftlichen Bestätigung der Vermieterin oder des Vermieters. Immer gut ist es, offen und transparent über Eure weiteren Nutzungspläne zu sprechen: Wollt Ihr diese Wohnung nur für einen Übergangszeitraum nutzen oder dauerhaft? Das kann ein Argument für eine Kostenbeteiligung sein. Falls Ihr sowieso in eine andere Wohnung oder Einrichtung umziehen wollt, eignen sich vielleicht auch Übergangslösungen wie zum Beispiel faltbare Rollstühle anstelle eines Türausbaus.

    Nützlich kann ebenfalls eine Auflistung aller Punkte in der Wohnung sein, die zu verändern sind. So schafft Ihr Transparenz über die Umbaumaßnahmen und jede Partei kann für sich die weitere Vorgehensweise abstimmen. – Vielleicht ist ja im gleichen Haus eine andere Lösung möglich, z. B. ein Umzug vom Dach- ins Erdgeschoss.

    Welche Rechte hast Du im Streitfall?

    Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, die Interessen vor Gericht durchzusetzen. Mieterinnen und Mieter haben Anspruch auf eine barrierefreie Mietwohnung. Das regelt § 554a im BGB. Es sei denn, es gibt berechtigte Interessen (wie oben beschrieben) und/oder andere Bewohnerinnen und Bewohner im Haus werden unzumutbar benachteiligt.

    Die Kosten für das Gerichtsverfahren sind dabei von Euch zu tragen.


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