Verhinderungspflege – Unterstützung für wichtige Termine

Es wird nicht immer möglich sein, 24/7 alles für Deine Angehörigen zu geben: Du hast private und berufliche Termine, kannst krank werden, Urlaub machen oder einfach mal Zeit für Dich brauchen. Organisiere daher das Betreuen Deiner Angehörigen mit der Verhinderungspflege. Wir helfen Dir, die verschiedenen Möglichkeiten zu entdecken und zeigen Dir, wie staatliche Zuschüsse aussehen können. So organisierst Du Deinen weiteren Pflegealltag vielleicht etwas beruhigter.
Verhinderungspflege erklärt
Unter der Kategorie der Verhinderungspflege sind alle Abwesenheiten (Stunden, Tage oder Wochen) zusammengefasst, an denen Du als Hauptpflegeperson „verhindert“ bist. In diesen Zeiten vertritt Dich die Verhinderungspflege und wird je nach Form und Angebot individuell durchgeführt und über Zuschüsse beantragt.
Gründe für eine Verhinderungspflege
Die Anlässe, warum Du eine Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, sind genauso individuell wie jede Pflegesituation. Du brauchst sie nicht begründen. Ob Arzttermin, Krankheit, Urlaub oder andere terminliche Abwesenheiten: die Verhinderungspflege entlastet Dich in Deinem Pflegealltag und gewährleistet in dieser Zeit, dass Deine Angehörigen gut betreut sind. Auch wenn Du mal Zeit für Dich benötigst, kannst Du die Verhinderungspflege entlastend beantragen.
Beispiele und Einsatzmöglichkeiten:
- Ruhetag
- Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
- Elternabende
- Sportkurse
- Weiterbildungen
- private Verabredungen
- Besuche von Ämtern
- Urlaub
Anspruch auf eine Verhinderungspflege und Zuschüsse
Als Hauptpflegeperson kannst Du Dich maximal 42 Tage oder 6 Wochen pro Jahr vertreten lassen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Vorliegender Pflegegrad von 2 bis 5 (Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege bzw. den Zuschuss)
- Du pflegst Deine Angehörigen seit mindestens 6 Monaten im eigenen Zuhause
- Pro Jahr könnt Ihr von der Pflegekasse maximal 1.685 EUR an Zuschuss erhalten. Diesen erhaltet Ihr nur, wenn folgende Personen oder Institutionen die Verhinderungspflege übernehmen:
- professionelle Pflegekräfte, ambulanter Pflegedienst oder Pflegeheim
- Nachbarn
- Freunde, entfernte Verwandte
- Führen enge Verwandte (z. B. Kinder, Enkel) die Pflege (z. B. Kinder, Enkel etc.) durch, ist der Zuschuss auf den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegelds für maximal 6 Wochen begrenzt.
- Daher lohnt es sich, für den Zuschuss professionelle Hilfe bzw. wenn das Vertrauen/die Voraussetzung vorhanden sind, Freunde oder Bekannte um Hilfe zu bitten
Mögliche Leistungen im Vergleich
Pflegegrad | Nahe Angehörige oder Verwandte übernehmen die Verhinderungspflege | Sonstige Personen übernehmen die Verhinderungspflege |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 520,50 EUR, also das 1,5-fache von 347 EUR Pflegegeld | 1.685 EUR |
Pflegegrad 3 | 898,50 EUR, also das 1,5-fache von 599 EUR Pflegegeld | 1.685 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.200 EUR, also das 1,5-fache von 800 EUR Pflegegeld | 1.685 EUR |
Pflegegrad 5 | 1.485 EUR, also das 1,5-fache von 990 EUR Pflegegeld | 1.685 EUR |
Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn Du die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag benötigst, wird von einer stundenweisen Verhinderungspflege gesprochen. Deine pflegebedürftigen Angehörigen erhalten weiterhin das volle Pflegegeld ohne Verrechnung mit der Verhinderungspflege. Der gezahlte Beitrag wird aber auf die maximale Verhinderungspflege von 1.685 EUR pro Jahr angerechnet.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Dafür sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich, also keine Ausbildung oder Zertifizierung. Je nach Aufwand und Pflegegrad kann es aber besser sein, einen professionellen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder Dritte zu beauftragen.
Neben dem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim können dies die oben bereits aufgeführten Personen sein.
Ersatzpflegeperson gefunden – was ist zu beachten?
Du kannst neben den Betreuungskosten auch Fahrtkosten absetzen oder von der Pflegekasse erstatten lassen. Hier sind 20 Cent pro Kilometer anrechenbar. Reiche auch Verdienstausfälle der Ersatzpflege ein, um eine Erstattung zu bekommen. Diese werden auf das Verhinderungspflegegeld angerechnet, bis maximal 1.685 EUR pro Jahr. Bei nahen Verwandten können diese Rückerstattungen ebenfalls bis zu maximal 1.685 EUR pro Jahr erhöhen.
Zusätzlich zu den Kosten für Pflege, Transport und Versorgung sind bei Ersatzpflegeleistungen normalerweise auch Stundenlöhne für pflegende Personen vorgesehen. Ambulante Pflegedienste rechnen in der Regel nach Stunden ab, wobei die Kosten je nach Pflegegrad, Region und Auslastung variieren. Im privaten oder familiären Umfeld liegen die Beträge üblicherweise zwischen 5 und 25 EUR pro Stunde.
So beantragt Ihr die Verhinderungspflege
Der Antrag wird bei der Pflegekasse Deiner Angehörigen gestellt, am besten frühzeitig oder so bald wie möglich vor einer Verhinderung. So ist ausreichend Zeit und Ihr seid über die Zuschüsse sicher. Natürlich könnt den Antrag auch rückwirkend, z. B. bei kurzfristiger Verhinderung wie Krankheit oder Terminen.
Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Sowohl bei der Verhinderungs- als auch bei der Kurzzeitpflege kannst Du den Pflegealltag über staatliche Zuschüsse besser organisieren. So bekommst Du die damit verbundenen Aufwendungen ganz oder teilweise zurück.
Die genauen Unterschiede und Anwendungsbeispiele findest Du in unserem Artikel zur Kurzzeitpflege.
Zusammenfassend gilt: Die Verhinderungspflege ist eine planbare Alternative und richtet sich an Personen und Angehörige, die noch in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Bei der Kurzzeitpflege ist der Pflegeort meist im Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung und soll vor allem kurzfristige Verhinderungen von Dir kompensieren.
Beide Pflegeformen und die entsprechenden Zuschüsse haben teilweise andere Fristen und Zeiträume und auch andere Anforderungen an den Pflegegrad. Allerdings ist es meist möglich, Formen und Zuschüsse zu kombinieren.
Eine Übersicht haben wir Dir hier beigefügt:
Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
Anlass | Eher bei planbarem Ausfall der Pflegeperson wegen Urlaub oder Reha | Eher bei Notfällen wie plötzlicher Krankheit der Pflegeperson oder nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen |
Zeitlicher Umfang | bis zu sechs Wochen im Jahr | Bis zu acht Wochen im Jahr |
Leistungshöhe | 1.685 EUR bei Pflegegrad 2 bis 5 | 1.854 EUR bei Pflegegrad 2 bis 5 |
Pflegegrad 1 | nicht möglich | Bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich (1.572 EUR im Jahr) einsetzen |
Pflegeort | im Pflegeheim oder zuhause | im Pflegeheim |
Antragstellung | Antrag ist rückwirkend möglich | Antrag ist rückwirkend möglich |
Aufstockung | Kann bis zu 843 EUR der Leistungen für Kurzzeitpflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden. | Kann um bis zu 50 % der Leistungen von Verhinderungspflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden. |
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Aktualisiert am: 12.03.2025