Verhinderungspflege – Unterstützung für wichtige Termine

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Es wird nicht immer möglich sein, 24/7 alles für Deine Angehörigen zu geben: Du hast private und berufliche Termine, kannst krank werden, Urlaub machen oder einfach mal Zeit für Dich brauchen. Organisiere daher das Betreuen Deiner Angehörigen mit der Verhinderungspflege. Wir helfen Dir, die verschiedenen Möglichkeiten zu entdecken und zeigen Dir, wie staatliche Zuschüsse aussehen können. So organisierst Du Deinen weiteren Pflegealltag vielleicht etwas beruhigter.

Verhinderungspflege erklärt

Unter der Kategorie der Verhinderungspflege sind alle Abwesenheiten (Stunden, Tage oder Wochen) zusammengefasst, an denen Du als Hauptpflegeperson „verhindert“ bist. In diesen Zeiten vertritt Dich die Verhinderungspflege und wird je nach Form und Angebot individuell durchgeführt und über Zuschüsse beantragt.

Gründe für eine Verhinderungspflege

Die Anlässe, warum Du eine Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, sind genauso individuell wie jede Pflegesituation. Du brauchst sie nicht begründen. Ob Arzttermin, Krankheit, Urlaub oder andere terminliche Abwesenheiten: die Verhinderungspflege entlastet Dich in Deinem Pflegealltag und gewährleistet in dieser Zeit, dass Deine Angehörigen gut betreut sind. Auch wenn Du mal Zeit für Dich benötigst, kannst Du die Verhinderungspflege entlastend beantragen.

Beispiele und Einsatzmöglichkeiten:

  • Ruhetag
  • Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Elternabende
  • Sportkurse
  • Weiterbildungen
  • private Verabredungen
  • Besuche von Ämtern
  • Urlaub

Anspruch auf eine Verhinderungspflege und Zuschüsse

Als Hauptpflegeperson kannst Du Dich maximal 42 Tage oder 6 Wochen pro Jahr vertreten lassen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Vorliegender Pflegegrad von 2 bis 5 (Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege bzw. den Zuschuss)
  • Du pflegst Deine Angehörigen seit mindestens 6 Monaten im eigenen Zuhause
  • Pro Jahr könnt Ihr von der Pflegekasse maximal 1.685 EUR an Zuschuss erhalten. Diesen erhaltet Ihr nur, wenn folgende Personen oder Institutionen die Verhinderungspflege übernehmen:
    • professionelle Pflegekräfte, ambulanter Pflegedienst oder Pflegeheim
    • Nachbarn
    • Freunde, entfernte Verwandte
  • Führen enge Verwandte (z. B. Kinder, Enkel) die Pflege (z. B. Kinder, Enkel etc.) durch, ist der Zuschuss auf den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegelds für maximal 6 Wochen begrenzt.
  • Daher lohnt es sich, für den Zuschuss professionelle Hilfe bzw. wenn das Vertrauen/die Voraussetzung vorhanden sind, Freunde oder Bekannte um Hilfe zu bitten

Mögliche Leistungen im Vergleich

Pflegegrad  Nahe Angehörige oder Verwandte übernehmen die Verhinderungspflege Sonstige Personen übernehmen die Verhinderungspflege
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2520,50 EUR,
also das 1,5-fache von 347 EUR Pflegegeld
1.685 EUR
Pflegegrad 3898,50 EUR,
also das 1,5-fache von 599 EUR Pflegegeld
1.685 EUR
Pflegegrad 41.200 EUR,
also das 1,5-fache von 800 EUR Pflegegeld
1.685 EUR
Pflegegrad 51.485 EUR,
also das 1,5-fache von 990 EUR Pflegegeld
1.685 EUR

Stundenweise Verhinderungspflege

Wenn Du die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag benötigst, wird von einer stundenweisen Verhinderungspflege gesprochen. Deine pflegebedürftigen Angehörigen erhalten weiterhin das volle Pflegegeld ohne Verrechnung mit der Verhinderungspflege. Der gezahlte Beitrag wird aber auf die maximale Verhinderungspflege von 1.685 EUR pro Jahr angerechnet.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Dafür sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich, also keine Ausbildung oder Zertifizierung. Je nach Aufwand und Pflegegrad kann es aber besser sein, einen professionellen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder Dritte zu beauftragen.

Neben dem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim können dies die oben bereits aufgeführten Personen sein.

Stichwort eingetragene Pflegeperson: Sind mehrere Pflegepersonen offiziell bei der Pflegekasse eingetragen (zum Beispiel zwei Geschwister), kann für eine gegenseitige Vertretung kein Verhinderungspflegegeld beantragt werden.

Ersatzpflegeperson gefunden – was ist zu beachten?

Du kannst neben den Betreuungskosten auch Fahrtkosten absetzen oder von der Pflegekasse erstatten lassen. Hier sind 20 Cent pro Kilometer anrechenbar. Reiche auch Verdienstausfälle der Ersatzpflege ein, um eine Erstattung zu bekommen. Diese werden auf das Verhinderungspflegegeld angerechnet, bis maximal 1.685 EUR pro Jahr. Bei nahen Verwandten können diese Rückerstattungen ebenfalls bis zu maximal 1.685 EUR pro Jahr erhöhen.

Zusätzlich zu den Kosten für Pflege, Transport und Versorgung sind bei Ersatzpflegeleistungen normalerweise auch Stundenlöhne für pflegende Personen vorgesehen. Ambulante Pflegedienste rechnen in der Regel nach Stunden ab, wobei die Kosten je nach Pflegegrad, Region und Auslastung variieren. Im privaten oder familiären Umfeld liegen die Beträge üblicherweise zwischen 5 und 25 EUR pro Stunde.

Gut zu wissen: Die Pflegeversicherung überweist den Zuschuss oder die Leistung direkt an die pflegebedürftige Person. Das bedeutet, dass die Kosten vorfinanziert werden müssen. Übersteigen diese die Zuschüsse, oder sind nicht abrechenbar, müsst Ihr sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

So beantragt Ihr die Verhinderungspflege

Der Antrag wird bei der Pflegekasse Deiner Angehörigen gestellt, am besten frühzeitig oder so bald wie möglich vor einer Verhinderung. So ist ausreichend Zeit und Ihr seid über die Zuschüsse sicher. Natürlich könnt den Antrag auch rückwirkend, z. B. bei kurzfristiger Verhinderung wie Krankheit oder Terminen.

Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Sowohl bei der Verhinderungs- als auch bei der Kurzzeitpflege kannst Du den Pflegealltag über staatliche Zuschüsse besser organisieren. So bekommst Du die damit verbundenen Aufwendungen ganz oder teilweise zurück.

Die genauen Unterschiede und Anwendungsbeispiele findest Du in unserem Artikel zur Kurzzeitpflege.

Zusammenfassend gilt: Die Verhinderungspflege ist eine planbare Alternative und richtet sich an Personen und Angehörige, die noch in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Bei der Kurzzeitpflege ist der Pflegeort meist im Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung und soll vor allem kurzfristige Verhinderungen von Dir kompensieren.

Beide Pflegeformen und die entsprechenden Zuschüsse haben teilweise andere Fristen und Zeiträume und auch andere Anforderungen an den Pflegegrad. Allerdings ist es meist möglich, Formen und Zuschüsse zu kombinieren.

Eine Übersicht haben wir Dir hier beigefügt:

                                                              Verhinderungspflege                       Kurzzeitpflege

AnlassEher bei planbarem Ausfall der Pflegeperson wegen Urlaub oder RehaEher bei Notfällen wie plötzlicher Krankheit der Pflegeperson oder nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen
Zeitlicher Umfangbis zu sechs Wochen im JahrBis zu acht Wochen im Jahr
Leistungshöhe1.685 EUR bei Pflegegrad 2 bis 51.854 EUR bei Pflegegrad 2 bis 5
Pflegegrad 1nicht möglichBei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich (1.572 EUR im Jahr) einsetzen
Pflegeortim Pflegeheim oder zuhauseim Pflegeheim
AntragstellungAntrag ist rückwirkend möglichAntrag ist rückwirkend möglich
AufstockungKann bis zu 843 EUR der Leistungen für Kurzzeitpflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden.Kann um bis zu 50 % der Leistungen von Verhinderungspflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden.

Zum 01.01.2024 werden für Pflegebedürftige bis Alter 25 die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Damit stehen den Pflegebedürftigen künftig bis zu 3.539 EUR für beide Leistungsarten zur Verfügung. Ab dem 01.07.2025 steht der neue Gemeinsame Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch für die übrigen Pflegebedürftigen zur Verfügung.

Mehr Informationen zur Beantragung von Kurzzeitpflege findest Du in dem Artikel “Wenn Ihr kurzzeitige Hilfe benötigt“.

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