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    Unterstützung für wichtige Termine – Verhinderungspflege

    Für Deine Angehörigen 24/7 alles geben, wird nicht immer möglich sein: Private und berufliche Termine, Krankheit, Urlaub oder einfach mal Zeit für Dich erfordern ein Betreuen Deiner Angehörigen und sind zu organisieren. Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten Du hast und wie staatliche Zuschüsse aussehen können. So kannst Du vielleicht etwas beruhigter Deinen weiteren Pflegealltag organisieren.

    Verhinderungspflege erklärt

    Unter der Kategorie der Verhinderungspflege sind alle Abwesenheiten (Stunden, Tage oder Wochen) zusammengefasst, an denen Du als Hauptpflegeperson „verhindert“ bist. In diesen Zeiten vertritt Dich die Verhinderungspflege und wird je nach Form und Angebot individuell durchgeführt und über Zuschüsse beantragt.

    Gründe für eine Verhinderungspflege

    Die Anlässe, warum Du eine Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, sind genauso individuell wie jede Pflegesituation. Du brauchst sie nicht begründen. Ob Arzttermin, Krankheit, Urlaub oder andere terminliche Abwesenheiten: die Verhinderungspflege entlastet Dich in Deinem Pflegealltag und gewährleistet in dieser Zeit, dass Deine Angehörigen gut betreut sind. Auch wenn Du mal Zeit für Dich benötigst, kannst Du die Verhinderungspflege entlastend beantragen.

    Beispiele und Einsatzmöglichkeiten:

    • Ruhetag
    • Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
    • Elternabende
    • Sportkurse
    • Weiterbildungen
    • private Verabredungen
    • Besuche von Ämtern
    • Urlaub

    Anspruch auf eine Verhinderungspflege und Zuschüsse

    Als Hauptpflegeperson kannst Du Dich maximal 42 Tage oder 6 Wochen pro Jahr vertreten lassen.

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Vorliegender Pflegegrad von 2 bis 5 (Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege bzw. den Zuschuss)
    • Du pflegst Deine Angehörigen seit mindestens 6 Monaten im eigenen Zuhause
    • Pro Jahr könnt Ihr von der Pflegekasse maximal 1.612 EUR an Zuschuss erhalten. Diesen erhaltet Ihr nur, wenn folgende Personen oder Institutionen die Verhinderungspflege übernehmen:
      • professionelle Pflegekräfte, ambulanter Pflegedienst oder Pflegeheim
      • Nachbarn
      • Freunde, entfernte Verwandte
    • Führen enge Verwandte (z. B. Kinder, Enkel) die Pflege (z. B. Kinder, Enkel etc.) durch, ist der Zuschuss auf den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegelds für maximal 6 Wochen begrenzt.
    • Daher lohnt es sich, für den Zuschuss professionelle Hilfe bzw. wenn das Vertrauen/die Voraussetzung vorhanden sind, Freunde oder Bekannte um Hilfe zu bitten

    Mögliche Leistungen im Vergleich

    Pflegegrad  Nahe Angehörige oder Verwandte übernehmen die Verhinderungspflege Sonstige Personen übernehmen die Verhinderungspflege
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2474 EUR,
    also das 1,5-fache von 316 EUR Pflegegeld
    1.612 EUR
    Pflegegrad 3817,50 EUR,
    also das 1,5-fache von 545 EUR Pflegegeld
    1.612 EUR
    Pflegegrad 41.092 EUR,
    also das 1,5-fache von 728 EUR Pflegegeld
    1.612 EUR
    Pflegegrad 51.351,50 EUR,
    also das 1,5-fache von 901 EUR Pflegegeld
    1.612 EUR

    Stundenweise Verhinderungspflege

    Wenn Du die Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag benötigst, wird von einer stundenweisen Verhinderungspflege gesprochen. Deine pflegebedürftigen Angehörigen erhalten weiterhin das volle Pflegegeld ohne Verrechnung mit der Verhinderungspflege. Der gezahlte Beitrag wird aber auf die maximale Verhinderungspflege von 1.612 EUR pro Jahr angerechnet.

    Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

    Dafür sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich, also keine Ausbildung oder Zertifizierung. Je nach Aufwand und Pflegegrad kann es aber besser sein, einen professionellen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder Dritte zu beauftragen.

    Neben dem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim können dies die oben bereits aufgeführten Personen sein.

    Stichwort eingetragene Pflegeperson: Sind mehrere Pflegepersonen offiziell bei der Pflegekasse eingetragen (zum Beispiel zwei Geschwister), kann für eine gegenseitige Vertretung kein Verhinderungspflegegeld beantragt werden.

    Ersatzpflegeperson gefunden – was ist zu beachten?

    Neben den Kosten für die reine Betreuung und Pflege können auch Fahrtkosten abgesetzt bzw. von der Pflegekasse erstattet werden. Diese sind mit 20 Cent pro Kilometer anrechenbar. Auch Verdienstausfälle der Ersatzpflege können eingereicht und erstattet werden. Diese Kosten werden auf das Verhinderungspflegegeld angerechnet – bis maximal 1.612 EUR pro Jahr. Diese Kosten können bei nahen Verwandten auch die Rückerstattungen erhöhen und bis zu maximal 1.612 EUR pro Jahr steigen.

    Neben den Kosten für Pflege, Transport und Versorgung sind bei Ersatzpflegeleistungen in der Regel auch Stundenlöhne für pflegende Personen vorgesehen. Ambulante Pflegedienste werden in der Regel nach Stunden abgerechnet und variieren je nach Pflegegrad, Region und Auslastung. Im privaten oder familiären Umfeld sind Beträge zwischen 5 und 25 EUR pro Stunde üblich.

    Gut zu wissen: Die Pflegeversicherung überweist den Zuschuss oder die Leistung direkt an die pflegebedürftige Person. Das bedeutet, dass die Kosten vorfinanziert werden müssen. Übersteigen diese die Zuschüsse, oder sind nicht abrechenbar, müsst Ihr sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

    So beantragt Ihr die Verhinderungspflege

    Der Antrag wird bei der Pflegekasse Deiner Angehörigen gestellt, am besten frühzeitig oder so bald wie möglich vor einer Verhinderung. So ist ausreichend Zeit und Ihr seid über die Zuschüsse sicher. Natürlich könnt den Antrag auch rückwirkend, z. B. bei kurzfristiger Verhinderung wie Krankheit oder Terminen.

    Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Sowohl bei der Verhinderungs- als auch bei der Kurzzeitpflege kannst Du den Pflegealltag über staatliche Zuschüsse besser organisieren. So bekommst Du die damit verbundenen Aufwendungen ganz oder teilweise zurück.

    Die genauen Unterschiede und Anwendungsbeispiele findest Du in unserem Artikel zur Kurzzeitpflege.

    Zusammenfassend gilt: Die Verhinderungspflege ist eine planbare Alternative und richtet sich an Personen und Angehörige, die noch in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Bei der Kurzzeitpflege ist der Pflegeort meist im Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung und soll vor allem kurzfristige Verhinderungen von Dir kompensieren.

    Beide Pflegeformen und die entsprechenden Zuschüsse haben teilweise andere Fristen und Zeiträume und auch andere Anforderungen an den Pflegegrad. Allerdings ist es meist möglich, Formen und Zuschüsse zu kombinieren.

    Eine Übersicht haben wir Dir hier beigefügt:

                                                                  Verhinderungspflege                       Kurzzeitpflege

    AnlassEher bei planbarem Ausfall der Pflegeperson wegen Urlaub oder RehaEher bei Notfällen wie plötzlicher Krankheit der Pflegeperson oder nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen
    Zeitlicher Umfangbis zu sechs Wochen im JahrBis zu acht Wochen im Jahr
    Leistungshöhe1.612 EUR bei Pflegegrad 2 bis 51.774 EUR bei Pflegegrad 2 bis 5
    Pflegegrad 1nicht möglichBei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich (1.500 EUR im Jahr) einsetzen
    Pflegeortim Pflegeheim oder zuhauseim Pflegeheim
    AntragstellungAntrag ist rückwirkend möglichAntrag ist rückwirkend möglich
    AufstockungKann bis zu 806 EUR der Leistungen für Kurzzeitpflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden.Kann um bis zu 50 % der Leistungen von Verhinderungspflege aufgestockt werden, die dann entsprechend gekürzt werden.

    Zum 01.01.2024 werden für Pflegebedürftige bis Alter 25 die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Damit stehen den Pflegebedürftigen künftig bis zu 3.539 EUR für beide Leistungsarten zur Verfügung. Ab dem 01.07.2025 steht der neue Gemeinsame Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch für die übrigen Pflegebedürftigen zur Verfügung.

    Mehr Informationen zur Beantragung von Kurzzeitpflege findest Du in dem Artikel “Wenn Ihr kurzzeitige Hilfe benötigt“.


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