Verpflichtende Pflegeberatung für Pflegegeld-Bezieher

Die verpflichtende Pflegeberatung ist ein unterstützendes, kostenloses Angebot der Pflegekasse. Es soll Euch bei der häuslichen Pflege unterstützen und die Pflege-Qualität stärken. Der Berater oder die Beraterin kommt zu Euch nach Hause und gibt Euch hilfreiche Tipps für Eure individuelle Pflegesituation.
Ein Muss für Pflegegeld-Bezieher: Die Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI, auch Beratungseinsatz genannt, ist eine verpflichtende Pflegeberatung für Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die Pflegegeld erhalten.
In welchen Intervallen eine Pflegeberatung stattfinden muss, hängt vom Pflegegrad ab:

Auch wenn die Termine bei Pflegegrad 2 – 5 verpflichtend sind, brauchst Du Dich nicht zu sorgen, dass Deine Pflegekompetenzen auf dem Prüfstand stehen. Es geht vielmehr darum, Pflegende mit nützlichen Tipps zu unterstützen. Eine freiwillige Teilnahme kann also durchaus empfehlenswert sein. Sie ist auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 möglich.
Die Beratung erfolgt über eine Beratungsstelle, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt ist. Dies können Mitarbeitende eines zugelassenen ambulanten Pflegediensts, Pflegeberater, Pflegeberaterinnen oder andere Pflegefachkräfte sein. Ihr könnt selbst entscheiden, welcher Anbieter Euch beraten soll.
Bei der Pflegeberatung werden alle Themen rund um Eure Pflegesituation besprochen:
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen,
- Pflegekurse oder Individualschulungen,
- Pflegehilfsmittel und pflegerelevante Umbaumaßnahmen zu Hause, aber auch
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Außerdem kann die Pflegefachkraft professionell einschätzen, ob vielleicht der Pflegegrad höhergestuft werden sollte oder die Pflegeform geändert werden muss.
Für die Pflegeberatungstermine seid Ihr selbst verantwortlich. Die Fristen erfahrt Ihr von der Pflegekasse, der Ihr nach dem Termin einen Nachweis darüber schicken müsst.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse leitet der Pflegedienst oder die Beratungsstelle den Beratungsnachweis an die Pflegekasse weiter.
Bei der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte selbst den Nachweis an die Versicherung schicken.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Oft rechnet sie direkt mit dem der Beratungsstelle ab. Das heißt, dass pflegebedürftige Personen keine Kosten übernehmen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.
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Aktualisiert am: 11.04.2025