Vollmachten – Betreuen statt Entmündigen
Krankheit, Pflege und Tod sind Themen, mit denen wir uns nur ungerne beschäftigen, solange wir gesund sind. Umso wichtiger ist es, sich um geregelte Vollmachten und Verfügungen zu kümmern, solange dies selbstbestimmt möglich ist. So stellst Du sicher, dass im Fall der Fälle kein Stillstand herrscht, sondern im Sinne Deiner Angehörigen alles weiterlaufen kann. Hierzu gehören Bankgeschäfte, Kommunikation mit Ämtern und Dienstleistern, Versicherungsfragen und vieles mehr. Ist vorab nichts geregelt, kann das Betreuungsgericht eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer einsetzen.
Richtige Vorsorge mit den richtigen Vollmachten
Die gute Nachricht: So weit muss es gar nicht kommen! Es gibt viele Möglichkeiten schon frühzeitig selbst die Dinge zu regeln und für den Ernstfall gerüstet zu sein. Wir zeigen Dir, welche Vollmachten und Möglichkeiten es gibt, was deren Zweck ist und wie Du diese für Dich und auch gemeinsam mit Deinen Angehörigen erstellst.
Über diese Themen erfährst Du mit Deinem digitalen PflegeBerater mehr:
- Patientenverfügung
Mit ihr legt man Behandlungsformen fest, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden.
- Vorsorgevollmacht
Damit bevollmächtigt man eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. - Betreuungsverfügung
Man legt eine Person fest, die im Falle der Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll. - Konto-, Depot- und Bankvollmacht
Eine anderen Person bevollmächtigen, um über Bankgeschäfte verfügen zu können. - Testament
Hiermit legt man fest, wie das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.
Wie Du siehst, gibt es eine Vielzahl an Vollmachten und dazugehörigen Vordrucken. Während sich einige davon um Konten, Geld und Kreditinstitute drehen, gelten andere auch für behandelnde Ärzte. Letztlich geht es jedoch bei allen darum, dass Du als bevollmächtigte Person den Wünschen der Vollmachtgeber, also Deiner Angehörigen, entsprechen kannst.