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    Vollmachten – Betreuen statt Entmündigen

    Sei es ein Verkehrsunfall, eine überraschende Krankheit oder aber das Älterwerden und die Pflegebedürftigkeit. Oft wird angenommen, dass dann ganz einfach die Ehepartner, Eltern oder Kinder sich um alle Angelegenheiten im Sinne eines Angehörigen kümmern können. Doch das ist ein Irrtum.

    Krankheit, Pflege und Tod sind Themen, mit denen wir uns nur ungerne beschäftigen, solange wir gesund sind. Umso wichtiger ist es, sich um geregelte Vollmachten und Verfügungen zu kümmern, solange dies selbstbestimmt möglich ist. So stellst Du sicher, dass im Fall der Fälle kein Stillstand herrscht, sondern im Sinne Deiner Angehörigen alles weiterlaufen kann. Hierzu gehören Bankgeschäfte, Kommunikation mit Ämtern und Dienstleistern, Versicherungsfragen und vieles mehr. Ist vorab nichts geregelt, kann das Betreuungsgericht eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer einsetzen.

    Richtige Vorsorge mit den richtigen Vollmachten

    Die gute Nachricht: So weit muss es gar nicht kommen! Es gibt viele Möglichkeiten schon frühzeitig selbst die Dinge zu regeln und für den Ernstfall gerüstet zu sein. Wir zeigen Dir, welche Vollmachten und Möglichkeiten es gibt, was deren Zweck ist und wie Du diese für Dich und auch gemeinsam mit Deinen Angehörigen erstellst.

    Über diese Themen erfährst Du mit Deinem digitalen PflegeBerater mehr:

    • Patientenverfügung
      Mit ihr legt man Behandlungsformen fest, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden.

    Erstelle jetzt kostenlos Deine Patientenverfügung ganz einfach online – für Dich und Deine Familie. Nimm Dir dabei Zeit, alles in Ruhe zu besprechen.

    Patientenverfügung erstellen
    • Vorsorgevollmacht
      Damit bevollmächtigt man eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen.
    • Betreuungsverfügung
      Man legt eine Person fest, die im Falle der Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll.
    • Konto-, Depot- und Bankvollmacht
      Eine anderen Person bevollmächtigen, um über Bankgeschäfte verfügen zu können.
    • Testament
      Hiermit legt man fest, wie das eigene Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.

    Wie Du siehst, gibt es eine Vielzahl an Vollmachten und dazugehörigen Vordrucken. Während sich einige davon um Konten, Geld und Kreditinstitute drehen, gelten andere auch für behandelnde Ärzte. Letztlich geht es jedoch bei allen darum, dass Du als bevollmächtigte Person den Wünschen der Vollmachtgeber, also Deiner Angehörigen, entsprechen kannst.

    Eine komplette digitale Dokumentenmappe mit Patientenverfügung und zusätzlich

    • Betreuungsverfügung
    • Sorgerechtsverfügung
    • Testament
    • Bestattungsverfügung und
    • Benachrichtigung bei Rechtsänderungen

    erhältst Du schon für 24 Euro pro Jahr bei unserem Partner Patientenverfügung.digital. Die Dokumente kannst Du im Notfall jederzeit abrufen.

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    Lies Dir die einzelnen Artikel durch, um zu erfahren, welche Vordrucke sinnvoll sind, bei welchen Arten ein Notar hinzugezogen werden muss und auf welche Inhalte es bei den einzelnen Dokumenten ankommt. Hole Dir mit dem digitalen PflegeBerater außerdem wertvolle Tipps, wie Du das Thema Vollmachten und Verfügungen bei Deinen Angehörigen ansprechen kannst.


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