Persönliche Inhalte – weil jede Pflege anders ist

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    Wegen Deiner Pflegesituation beruflich zurückstecken

    Eine plötzliche Pflegesituation ist sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige eine meist komplett neue Situation. Gewohnte Abläufe funktionieren nicht mehr wie bisher und die neue Situation erfordert gerade von pflegenden Angehörigen einen hohen Zeitaufwand. Für das Organisieren der nächsten Schritte, aber auch für die Pflege nutzen viele Angehörige ihren Urlaub oder lassen sich kurzfristig freistellen. Teilweise reduzieren sie auch ihre Arbeitszeit und haben zusätzlich eine höhere finanziellen Belastung. Je nach Deiner individuellen Situation ergeben sich aber einige Alternativen für Dich.

    Die Situation in Deutschland

    Viele Pflegebedürftige in Deutschland werden zuhause gepflegt, weil sie noch nicht für ein Pflegeheim bereit sind, es gesundheitlich (noch) nicht notwendig oder mit einer langen Wartezeit zu rechnen ist. Auch kann die Pflegesituation nur vorübergehend sein oder die finanziellen Mittel reichen nicht für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung. Neben ambulanten Pflegediensten, die Deine Angehörigen je nach Pflegegrad zu Hause betreuen und Pflege teilweise übernehmen, gibt es Kurzzeit- und/oder Tagespflege, die Ihr je nach individueller Situation nutzen könnt. Den Großteil der häuslichen Pflege übernehmen allerdings ein oder mehrere Personen aus dem privaten Umfeld der Pflegebedürftigen.

    Diese Aufgabe erfüllen pflegende Angehörige in der Regel neben ihrem beruflichen und privaten Alltag, was zeitlich, finanziell und psychisch betrachtet zusätzlich herausfordernd ist. Um der neuen Verantwortung gerecht zu werden, treten daher viele beruflich zurück. Dabei nehmen sie auch finanzielle und persönliche Einschränkungen in Kauf.

    Du wirst Angehörige pflegen – was kommt auf Dich zu?

    Auch wenn sich viele bereits mit dem Thema Pflege der Angehörigen beschäftigt haben oder aus im privaten oder beruflichen Umfeld Menschen mit derselben Aufgabe kennen – die Situation ist komplett neu.

    Vermutlich willst Du Dir zu Beginn einen Überblick über die Situation verschaffen. Da häufig Tempo gefragt ist, willst du möglichst viele Punkte gleichzeitig erledigen oder organisieren (z.B. Anträge, Behördentermine, Ad-Hoc-Pflege). Daher wirst Du wahrscheinlich einige Tage oder Wochen frei nehmen (z. B. Überstunden, Urlaub, unbezahlte Freistellung), um die notwendigsten Fragen zu klären.

    Fehlt es für die Pflege Deiner Angehörigen an Alternativen und dehnt sich die Betreuung durch Dich und weitere Angehörige aus? Es kann sein, dass Du dann keine andere Wahl hast und langfristig Deine Arbeitszeit reduzieren musst. Durch die gewonnenen Kapazitäten versuchst Du, die Betreuung und organisatorischen Dinge rund um die Pflege Deiner Angehörigen neben Deinem beruflichen Alltag zu stemmen.

    Durch die Reduktion der Arbeitszeit aber auch die gestiegenen Ausgaben aufgrund der Pflege merkst Du als Angehöriger unter Umständen die Pflegesituation vor allem bei Deiner eigenen finanziellen Situation. Eventuell musst Du auch berufliche Positionen aufgrund der neuen Situation abgeben oder kannst Dich nicht wie geplant in diese Richtung entwickeln.

    Doch nicht immer ist die Reduktion der Arbeitszeit die einzige Lösung und je nach Situation hast Du gesetzlich oder arbeitsvertraglich weitere Optionen, die Dir finanzielle und zeitliche Luft verschaffen, die individuelle Pflegesituation zu organisieren.

    Offene Kommunikation bei Deiner Arbeitsstelle

    Sprich frühzeitig und offen über Deine Situation, denn so schaffst Du Transparenz und Klarheit. Viele Menschen sind sehr verständnisvoll und es ergeben sich individuelle Lösungen für Deine persönliche Pflegesituation. Neben gesetzlichen Ansprüchen kannst Du an Deinem Arbeitsplatz vielleicht auch individuelle Absprachen und Lösungen finden.

    Denkbar sind

    • Sabbatical = bezahlte Freistellung für private Aktivitäten – auch die Pflege von Angehörigen)
      • Je nach Modell kannst Du es per Gehaltsverzicht „ansparen“ oder auch nachträglich wieder erarbeiten
    • Urlaubstage auch außerhalb der gewohnten Absprache
    • Überstunden abbauen
    • Negativstunden, die Du nachträglich erarbeitest
    • Vertretung im Team organisieren, d.h. andere übernehmen Deine Verantwortung und Arbeitspakete
    • Sonderurlaub, siehe dazu rechtlicher Anspruch
    • unbezahlte Freistellung
    • die Arbeitszeit verändern; je nach Branche und Beruf kannst Du Dir ggf. mit weiteren Personen die Pflege teilen z. B. durch einen Wechsel vom Früh- in den Tagdienst
    • Arbeitszeit befristet reduzieren; ggf. mit Zuschüssen vom Staat
    • Arbeitszeit dauerhaft reduzieren

    Je nach Betriebsgröße oder Deiner individuellen Beschäftigungssituation sind eine oder mehrere Optionen möglich. Diese erleichtern es Dir, die Pflegesituation zu organisieren und Alternativen zu suchen ohne dauerhafte finanzielle Einbußen.

    Falls Du jedoch dauerhaft beruflich zurückstecken musst, sieh Dir den weiteren Artikel “Vorhandene Angebote Deines Unternehmens nutzen“. Dort erfährst Du mehr über die verschiedenen Formen von Unterstützungs- und Zuschussleistungen für Dich und Deine Angehörigen. Diese reichen von finanziellen Zahlungen bis hin zum Anrechnen Deiner Pflegezeit auf Deine Rente, um Dir so im Ruhestand zusätzlich einen finanziellen Spielraum zu verschaffen.

    Gesetzliche Möglichkeiten

    Die beschriebenen Optionen zeigen nur mögliche Absprachen zwischen Dir und Deinem Arbeitsplatz oder Team. Sie sind daher nicht allgemeingültig.

    Für die private Pflegesituation pflegender Angehöriger hat der Gesetzgeber jedoch verschiedene rechtliche Ansprüche und Unterstützungsleistungen erarbeitet. Diese sollen die Situation kurz- bzw. mittelfristig ohne eine dauerhafte finanzielle Benachteiligung überbrücken.

    Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

    Dabei kannst Du bis zu 10 Arbeitstage freigestellt werden, um die dringendsten organisatorischen Entscheidungen zu treffen. In dieser Phase arbeitest Du nicht.

    Einsatzmöglichkeiten: plötzlich eintretende Pflegefälle, Entlassung aus dem Krankenhaus (z. B. nach einer schweren Operation) oder andere Gründe. Voraussetzung ist, dass Deine Angehörigen einen Pflegegrad von 1 bis 5 anerkannt bekommen, auch für einen kürzeren Zeitraum. Ist die Situation zeitlich begrenzt, z. B. nach einer schweren Operation, kann dies auch durch eine Bestätigung der behandelnden Ärzte bzw. des Krankenhauses erfolgen.

    Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung musst Du nicht beantragen. Wichtig dabei ist, dass Du Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin unverzüglich über die Notwendigkeit und Inanspruchnahme dieser Verhinderung informierst. Grundsätzlich besteht dabei keine Pflicht auf Lohn- oder Gehaltszahlung seitens Deines Arbeitgebers oder Deiner Arbeitgeberin. Falls es nötig ist, kannst du bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieses zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Unabhängig, ob Du Gehalt bekommst oder nicht werden Deine Beiträge zu Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit weiterbezahlt.

    In dem Artikel “Bei Notfällen: Lass Dich bis zu 10 Tage freistellen” findest Du weitere Informationen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.

    Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben:

    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
    • Auszubildende
    • Minijobberin, Minijobber, geringfügig Beschäftigte
    • Rentnerinnen und Rentner mit einer Beschäftigung
    • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

    Pflegezeit & Pflegeurlaub

    Du pflegst nahe Angehörige zu Hause?
    Für die Pflegezeit kannst Du Dich als Pflegende oder Pflegender bis zu 6 Monate voll oder teilweise freistellen lassen. Entscheidend ist hierfür die Betriebsgröße. Arbeitest Du in einem kleineren Betrieb, bekommst Du nicht immer die Zustimmung.

    Was sonst noch für die Pflegezeit gilt:

    • Du kannst zur Unterstützung der Pflege mit einem Pflegedienst zusammenarbeiten
    • Die Pflegezeit kannst Du pro Pflegefall nur einmal nutzen
    • Du brauchst eine schriftliche Vereinbarung mit Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber, die den Umfang und die Art der Freistellung enthält
    • Die Inanspruchnahme ist in Betrieben ab 16 Beschäftigten möglich. Dein Anspruch gesetzlich festgelegt, wenn diese Größe erfüllt ist.
    • Für die Dauer der Freistellung erhältst Du keinen Lohn oder Gehalt.
    • Es gibt in dieser Zeit kein Pflegeunterstützungsgeld: Du kannst aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch nehmen. Dieses zahlst Du nach der Pflege an den Bund zurück.
    • Damit Du gegenüber Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber abgesichert bist, besteht in der Pflegezeit ein Sonderkündigungsschutz.
    • Unter besonderen Voraussetzungen kannst Du die Pflegezeit nach Rücksprache mit Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber auch vorzeitig beenden.
    • Pflegezeit und Familienzeit kannst Du kombinieren, maximal 24 Monate. Die Zeiten müssen nahtlos ineinandergreifen.

    Ist Deine Pflegezeit beendet, kannst Du wieder uneingeschränkt arbeiten.

    Familienpflegezeit

    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst Du Deine wöchentliche Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren. So hast Du mehr Zeit für die Pflege.

     Dein Anspruch hängt ab von der Betriebsgröße und der Beschäftigungszahl. Wichtig für Dich:

    • Kombinationsmöglichkeit mit einem Pflegedienst
    • Dient zur Pflege von nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld
    • Pro Pflegefall nur einmaliger Anspruch
    • Ebenfalls benötigst Du eine schriftliche Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber
    • Die Familienpflegezeit ist ab einer Betriebsgröße von min. 26 Beschäftigen gesetzlich festgelegt
    • Keinerlei Lohn- und Gehaltszahlung während der Pflegezeit – ebenfalls die Möglichkeit wie bei der Pflegezeit für ein zinsloses Darlehen
    • Du genießt wie bei der Pflegezeit einen Kündigungsschutz und kannst nach der Beendigung (auch bei vorzeitiger Beendigung) Dein Arbeitsverhältnis wieder uneingeschränkt aufnehmen.

    Genaueres zur Familienpflegezeit erfährst Du in dem Artikel “Familienpflegezeit: Freistellung bis zu 24 Monate“.

    Begleiten in der letzten Lebensphase

    Für die letzte Lebensphase oder auch Sterbebegleitung erhältst Du zusätzlich die Möglichkeit, im Falle einer Pflegebedürftigkeit Deiner Angehörigen, eine vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 3 Monate zu beantragen.  Weiterhin ist es nicht notwendig, dass Dein Angehöriger in dieser Zeit zu Hause gepflegt wird – auch die Unterbringung in einem Pflegeheim, Krankenhaus, einer Palliativpflegestation oder in einem Hospiz ist möglich.

    Deine Verdienstausfälle kannst Du mit einem zinslosen Darlehen überbrücken, das Du nach der Pflegezeit zurückzahlst.

    Wie Du siehst, gibt es viele Möglichkeiten Deine private Pflegesituation und die damit verbundene zeitliche Inanspruchnahme und Arbeitszeitreduktion zu kompensieren. Sei es mittels persönlicher und individueller Lösungen auf der Arbeitsstelle (in Absprache mit Deinen Kolleginnen und Kollegen oder Deinem Arbeitgeber), als auch in Form von gesetzlich geregelten Ansprüchen auf Auszeiten für die Pflege Deiner Angehörigen. Nicht immer musst Du eine dauerhafte Arbeitszeitreduktion oder sogar den Austritt aus Deinem Beschäftigungsverhältnis als Konsequenz in Betracht ziehen.


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