Wenn Ihr kurzzeitige Hilfe benötigt

Nach einer schweren Operation oder einem Unfall kann es vorkommen, dass für kurze Zeit eine besonders intensive Betreuung erforderlich ist. Die Kurzzeitpflege kommt zum Tragen, wenn Deine pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend nicht zu Hause oder von ambulantem Pflegepersonal betreut werden können.
Akuter Pflegenotfall – was nun?
Definition von Kurzzeitpflege
Wegen eines Urlaubs, Krankheit, familiären oder anderen Sondersituationen kannst Du die Pflege Deiner Angehörigen nicht voll nachkommen? Oder der organisierte Pflegedienst bzw. die Tagespflege können aktuell keine Betreuung übernehmen? Für akute Fälle hat der Gesetzgeber die staatlich bezuschusste vollstationäre Kurzzeitpflege geschaffen. Diese ist auch anwendbar, wenn eine besonders intensive Pflegesituation kurzzeitig eine vollstationäre Pflege notwendig macht oder keine Einrichtung diese übernehmen kann.
Neben Verhinderungsgründen von Dir oder Pflegedienstleistern kann das zum Beispiel die Zeit nach einer schweren Operation oder der sich plötzliche verschlechternde Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person sein.
Dauer der Kurzzeitpflege und Voraussetzungen
Die Dauer der Kurzzeitpflege ist auf maximal 56 Tage pro Kalenderjahr begrenzt, das entspricht ca. 2 Monaten. Dabei ist es nicht notwendig, diese Tage am Stück in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse übernimmt für diese Zeit einen Teil der Kosten für die stationäre Pflege.
Folgende Gründe können zu einer Kurzzeitpflege führen:
- Du bist im Urlaub oder brauchst mal eine Pause.
- Der Pflegeaufwand ist für eine kurze Zeit deutlich aufwendiger und nicht durch Dich oder einen Pflegedienst leistbar.
- Der Pflegeaufwand ist dauerhaft erhöht und kann nicht geleistet werden; beachte hierbei bitte die zeitliche Begrenzung für Kurzzeitpflege.
- Ihr sucht dauerhaft nach einem stationären Pflegeplatz, braucht aber eine schnelle Zwischenlösung
Mit diesen Kosten und Zuschüssen kannst Du rechnen
Kosten
Neben den 56 Tagen pro Kalenderjahr ist auch der Zuschuss auf maximal 1.854 EUR pro Jahr begrenzt. Je nach Pflegegrad oder Kosten einer Einrichtung kann es vorkommen, dass der Betrag bereits weit vor Ablauf der 56 Tage aufgebraucht ist. Hierzu zählen allerdings nur die anfallenden Pflegekosten für das Personal – dieser Betrag wird jedoch erst ab Pflegegrad 2 bezahlt. Für Dich kommen also die Kosten für die Unterbringung im Heim und die Verpflegung Deiner Angehörigen hinzu. Je nach Pflegegrad können diese deutlich höher als die maximalen Zuschüsse sein.
Zuschüsse
Pflegst Du Deine Angehörigen selbst und bist verhindert (z. B. Krankheit, Überlastung, Urlaub), kannst Du die Verhinderungspflege beantragen. Diese zahlt für längstens 42 Tage pro Jahr maximal 1.685 EUR pro Jahr. Die genauen Voraussetzungen und Anwendungsfälle dafür findest Du im Artikel Verhinderungspflege.
Zuschüsse kombinieren
Eine Möglichkeit ist, die Zuschüsse der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Braucht Ihr nicht das gesamte Budget dafür oder nutzt diesen Betrag gar nicht, erhöht sich der zur Verfügung stehende Betrag auf 3.386 EUR und ab 01.07.2025 auf 3.539 EUR.
Ein anderer, möglicher Weg ist, ungenutztes Geld der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege anzurechnen – allerdings nur bis maximal 843 EUR pro Jahr. Der maximale Betrag für Verhinderungspflege ist 2.501 EUR pro Jahr.
Welche Einrichtungen sind für eine Kurzzeitpflege zugelassen?
Einrichtungen mit Kurzzeitpflege müssen von der Pflegekasse zugelassen sein, damit Du einen Zuschuss bekommst. Frage daher am besten vorher bei der Versicherung des Pflegebedürftigen nach. Es gibt wenige Ausnahmen:
- Junge Pflegebedürftige oder Pflegebedürftige mit Behinderung können auch in anderen Einrichtungen betreut werden, wenn die Alternative unzumutbar erscheint.
- Bei einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme kannst Du diese ggf. kombinieren und die Pflege innerhalb der gleichen oder einer nahegelegenen Einrichtung vornehmen lassen.
Was passiert, wenn Kosten den maximalen Zuschuss übersteigen?
Von Dir zu tragende Kosten (vor allem Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten wie Anschaffung von Pflegehilfsmitteln) kannst Du eventuell mit dem Pflegegeld reduzieren. Du kannst versuchen, den darüber hinaus geleisteten Betrag von der Steuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du vom Sozialamt es einen Zuschuss erhalten.
Wie beantragst Du die Kurzzeitpflege?
Die Antragsformulare erhaltet Ihr von Eurer Pflegekasse.
Der Antrag auf Kurzzeitpflege soll folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Pflegebedürftigen
- Gründe für die Kurzzeitpflege
- Zeitraum der Kurzzeitpflege
- bevorzugte Pflegeeinrichtung
- Angaben zur Finanzierung, z. B. Nutzen des Budgets der Verhinderungspflege
Beim Ausfüllen des Antrags unterstützen Dich die Pflege- oder Krankenkasse oder die Sozial- und Pflegedienste.
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Aktualisiert am: 31.03.2025