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    Wie lange es vom Antrag bis zum festgesetzten Pflegegrad dauert

    Beim Antrag zum Pflegegrad musst nicht nur Du Fristen einhalten, sondern auch die Pflegekasse. Es darf maximal fünf Wochen bis zur Entscheidung über den Antrag und den Pflegegrad dauern. In besonders dringenden Fällen hast Du aber das Recht auf eine Entscheidung der Pflegekasse innerhalb von einer Woche.

    Einen formlosen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad oder die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit kannst Du per E-Mail oder Telefon stellen. Dies lohnt sich, weil erst ab Antragstellung eine Pflegeleistung gezahlt wird. Bei manchen Pflegekassen beginnt mit dieser Erstmeldung sogar die Bearbeitungsfrist. So erhältst Du schneller eine Entscheidung zum Pflegegrad und zur Leistung.

    Wie lange es vom Antrag bis zum festgesetzten Pflegegrad maximal dauert

    Nach dem formlosen Antrag hast Du rund 14 Tage Zeit, um den offiziellen Antrag vollständig auszufüllen. Falls Du für einige Informationen länger brauchst, reiche sie einfach nach.

    Doch welche Fristen gelten dann für die Pflegekasse?

    • Spätestens 14 Tage nach Antragseingang:
      Du hast einen Termin für eine individuelle Pflegeberatung erhalten.
    • Spätestens nach 20 Arbeitstagen (vier Wochen):
      Du hast einen Termin für den Besuch des Gutachters erhalten, der die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Deines Angehörigen vornimmt.
    • Spätestens nach 25 Arbeitstagen (5 Wochen):
      Die Pflegekasse hat in dieser Zeit über den Pflegegrad entschieden. Liegt bis zu diesem Termin kein Bescheid vor, muss die Pflegekasse sogar Geld an den Antragsteller zahlen.

    Die Entscheidung über den Pflegegrad läuft meist zügig. Der Pflegegrad wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen festgelegt. In dieser Zeit findet auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) statt. Eine telefonische Begutachtung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

    Zeitstrahl von Antrag zum Pflegegrad

    In welchen Fällen geht es schneller?

    Anspruch auf eine kürzere Begutachtungszeit hast Du, wenn Du bei Deinem Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart hast. Dann muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Denn dann sind die bis zu zehn Tage kurzfristige Arbeitsverhinderung vorbei, die Du im Notfall nutzen kannst.

    Bei einem akuten Pflegefall in der Familie hast Du als Arbeitnehmer das Recht, Dich sofort und bis zu zehn Tage hintereinander von der Arbeit freistellen zu lassen. Mehr Infos dazu findest Du im Artikel: “Bei Notfällen: Lass Dich bis zu 10 Tage freistellen

    Einen Eilantrag kannst Du stellen, wenn Dein Angehöriger gerade im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz ist. Dann verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Diese Frist gilt auch dann, wenn schnell über einen Pflegegrad entschieden werden muss, damit die zu pflegende Person optimal weiterversorgt wird.

    Beispiel: Bei der Behandlung im Krankenhaus wird klar, dass nur die 24h-Betreuung in einem Pflegeheim in Frage kommt. Teilweise wird auch ein vorläufiges Gutachten erstellt, damit die lückenlose Pflege sichergestellt ist.

    Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids durch die Pflegekasse hast Du genau einen Monat Zeit, um Deinen Widerspruch gegen die Einstufung einzureichen. Den Widerspruch richtest Du direkt an die Pflegekasse.

    Wie Du einen Widerspruch einreichst und was Du dabei beachten musst, erfährst Du in unserem Artikel Widerspruch zum vergebenen Pflegegrad. Dort findest du auch unseren praktischen Widerspruchsgenerator.


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