Zusätzliche Rentenpunkte für pflegende Rentner
Am 1. Juli 2017 wurde die Flexi-Rente eingeführt. Sie ermöglicht es Dir als Rentner Deine Rentenansprüche weiter zu erhöhen, indem Du im Ruhestand weiterhin arbeitest. Dazu zählt auch die Pflege von Angehörigen.
Die Flexi-Rente unterscheidet bei der Beitragszahlung für pflegende Rentner zwischen zwei Fällen:
- Frührente/vorgezogene Altersrente und
- Rente nach Überschreiten der Regelaltersrente
Frührente / vorgezogene Altersrente
Du beziehst Rente, hast aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht? In diesem Fall bist Du als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Denn die Versicherungspflicht endet nicht durch den Rentenbezug. Aber keine Sorge, Dich kostet das keinen Cent, denn die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen muss die Beiträge für dich übernehmen.
Die Höhe der Beiträge, die die Pflegekasse in Deine Rentenversicherung zahlt, hängt von folgenden Punkten ab:
- Dem Pflegegrad Deines Angehörigen oder Deiner Angehörigen.
- Dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird: In der Regel der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
Dem Bundesland, in dem Dein Angehöriger oder Deine Angehörige wohnt. Es wird nach Rechtskreis West (alte Bundesländer) und Ost (neue Bundesländer) unterschieden.
- Den Geld- oder Sachleistungen die Deine zu pflegenden Angehörigen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung erhalten. (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen)
Entscheidend ist, welche Leistung tatsächlich jeden Monat ausschließlich bezogen wird, unabhängig von der zunächst bewilligten Leistungsart.
Unser Tipp
Normalerweise erfolgt die Beitragszahlung durch die Pflegekasse automatisch. Trotzdem solltest Du Dich vergewissern, dass die Beiträge wirklich gezahlt werden und bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nachfragen.
Hierfür erhältst Du von den Pflegekasse einen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ mithilfe dessen die Beitragshöhe ermittelt werden kann.
Voraussetzungen für die Beitragszahlung der Pflegekasse in die Rentenversicherung:
- Die pflegebedürftige Person besitzt mindestens Pflegegrad 2
- Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person
- Du pflegst Deine Angehörige mindestens zehn Stunden pro Woche auf mindestens zwei Tage die Woche verteilt
- Du pflegst Deine Angehörigen nicht erwerbsmäßig
- Du arbeitest als Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden die Woche neben der Pflege (angestellt oder selbstständig)
Rente nach Überschreiten der Regelaltersrente
Hast Du das Lebensalter für Deine Regelaltersgrenze vollendet, so endet die Versicherungspflicht bei Bezug einer vollen Altersrente am Ende dieses Monats und die Pflegekasse zahlt keine Beiträge zur Rentenversicherung.
Damit die Pflegekasse der zu pflegenden Person Beiträge in Dein Rentenkonto einzahlt, musst Du versicherungspflichtig sein. Diese Versicherungspflicht kannst Du mit einem ganz einfachen Trick wieder herstellen: Beantrage dafür rechtzeitig eine 99,99%-Teilrente.
Für den Antrag reicht meistens ein formloses Schreiben direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) findest Du Informationen, wie Du herausfinden kannst welcher Träger für Dich zuständig ist und eine Übersicht über die verschiedenen Rentenversicherungsträger.
Nachdem Du den Antrag gestellt und einen Bescheid über die Umstellung auf eine Teilrente erhalten hast, solltest Du die Pflegeversicherung Deines pflegebedürftigen Angehörigen oder Deiner pflegebedürftigen Angehörigen kontaktieren.
Teile dort mit, dass Du als Pflegeperson in Teilrentenbezug bist und schicke ihnen am besten den Bescheid der Rentenversicherung mit.
So zahlt die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge für Dich, die Deine Rente erhöhen.
So viel Rente kannst Du für Deine Pflegetätigkeit zusätzlich erhalten
Wie oben bereits erläutert, hängt die Höhe der Beiträge, die die Pflegekasse in Deine Rentenversicherung zahlt, von drei Eigenschaften ab: dem Pflegegrad, dem Wohnort und den Pflegeleistungen die Dein Angehöriger/ Deine Angehörige erhält. Du kannst zwischen 10 und 35 Euro mehr monatliche Rente pro Jahr Pflege erhalten.
Häufige Fragen
Solange keine weitere Altersversorgung der Versicherungspflicht als Pflegeperson entgegensteht, können bei folgenden Rentenarten Rentenpunkte durch die Pflegetätigkeit erworben werden:– Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, – Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, – Teilrente wegen des Alters, – Rente aus der Alterssicherung der Landwirte beziehungsweise Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz oder vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen.
Voraussetzung dafür ist, dass Du versicherungspflichtig bist. Um die Pflicht wieder herzustellen, gibt es einen einfachen Trick: stelle einen Antrag auf eine 99,99%-Teilrente. Für den Antrag reicht meistens ein formloses Schreiben direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) findest Du Informationen, wie Du herausfinden kannst welcher Träger für Dich zuständig ist und eine Übersicht über die verschiedenen Rentenversicherungsträger. Den Link zu dieser Seite findest Du weiter oben im Absatz “Rente nach Überschreiten der Regelaltersrente”.
Pflegst Du als Rentner mehrere Personen (Additionspflege) und kommst dabei wöchentlich insgesamt auf mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens zwei Tagen und arbeitest nebenbei nicht mehr als 30 Stunden die Woche, zählt das ebenso für Deine Rente. Du erhältst aus jeder Pflegetätigkeit Beiträge. Wie hoch die Beiträge für die jeweiligen Pflegetätigkeiten sind, hängt von drei Sachen ab: dem Pflegegrad, dem Wohnort und den Pflegeleistungen die Dein Angehöriger/ Deine Angehörige erhält. Alle Beiträge werden addiert und ergeben zusammen den finalen Beitrag, den die Pflegekasse in Deine Rentenversicherung zahlt.
Aktualisiert am: 03.07.2023