Pflege und Beruf durch 6-monatige Pflegezeit vereinen

Während der 6-monatigen Pflegezeit kannst Du Dich ganz der Pflege eines Angehörigen widmen. Wir erklären Dir, wie Du die Pflegezeit nutzen kannst, ohne Deine berufliche Situation zu gefährden.
Was ist die 6-monatige Pflegezeit?
Die 6-monatige Pflegezeit ist eine Auszeit vom Beruf. Du kannst die Pflegezeit nutzen, um Dich um Deine pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Das geht schon ab Pflegegrad 1. So kannst Du ihnen die Unterstützung geben, die sie brauchen. Während dieser Zeit hast Du einen Kündigungsschutz.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegezeit
Um diese Freistellung nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende.
- Die schriftliche Ankündigung der Pflegezeit muss mindestens zehn Tage im Voraus erfolgen.
- Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung des Angehörigen stattfinden.
Finanzielle Absicherung während der Auszeit
Eine wichtige Sorge während der Pflegezeit ist die finanzielle Absicherung. Es gibt Unterstützungsangebote, die Dir helfen können. Dazu gehört auch das zinslose Bundesdarlehen. Ansprechpartner ist dafür das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen zu lassen.
Den Antrag für eine Beantragung des Unterstützungsangebotes findest du unter:
Die Rückkehr in den Beruf nach der Freistellung
Es ist ratsam, frühzeitig mit Deinem Arbeitgeber über Deine Rückkehr zu sprechen. So kannst Du Dich besser auf den Wiedereinstieg in Deinen Job vorbereiten und den Übergang reibungslos gestalten.
Fazit
Die Entscheidung, Dir eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen und Dich um die Pflege Deiner Angehörigen zu kümmern, ist ein großer Schritt. Mit den richtigen Infos und Unterstützungsangeboten schaffst Du diese herausfordernde Zeit.
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Aktualisiert am: 11.03.2025