Alternativen zum Pflegeheim – Wohnformen im Überblick

Alternativen zum Pflegeheim werden für viele Senioren und pflegebedürftige Menschen immer attraktiver. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die pflegebedürftige Person ist nicht auf sich allein gestellt und kann ihr Leben so lange wie möglich selbstbestimmt gestalten. Darüber hinaus existieren je nach Wohnform attraktive Fördermöglichkeiten. Welche Wohnformen es gibt und welche Zuschüsse Dir zustehen, erfährst Du in diesem Artikel.
Selbstständigkeit trotz Pflegebedarf
Denkst Du beim Thema Pflege auch direkt an ein Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst, der zu Deinem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause kommt? Dann geht es Dir wie vielen anderen auch. Doch es gibt mittlerweile weitaus mehr Möglichkeiten, wie sich Unterstützung und der Wunsch nach Selbstständigkeit im Alter vereinbaren lassen. Wir zeigen Dir die gängigsten davon:
Betreutes Wohnen – barrierefreie Wohnung inklusive Betreuung
Betreutes Wohnen, auch „Service-Wohnen“ genannt, ist eine ideale Lösung für Menschen, die zwar noch eigenständig leben möchten, aber dennoch auf gewisse Unterstützungen angewiesen sind. Das Konzept kombiniert private Wohnräume mit einem Serviceangebot, das je nach Bedarf genutzt werden kann. Meistens werden dafür extra Wohnanlagen mit altersgerechten Wohnungen angelegt. Neben dem Mietvertrag wird auch ein Servicevertrag abgeschlossen. So können die Bewohner bei Bedarf zusätzliche Pflegedienstleistungen oder einen Betreuungsservice in Anspruch nehmen.
Miete, Nebenkosten und Verpflegung müssen selbst gezahlt werden. Um die zusätzlich gebuchte Alltagshilfe und die Pflege zu finanzieren, können staatliche Zuschüsse aus dem Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen genutzt werden.
Mehrgenerationenhäuser – Gemeinschaft und soziale Integration fördern
Mehrgenerationenhäuser bringen Jung und Alt zusammen und fördern so den Austausch zwischen den Generationen. Hier lebt man nicht nur nebeneinander, sondern miteinander: Die Bewohner teilen das Ziel, in nachbarschaftlicher Gemeinschaft füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen. Dies fördert die gegenseitige Hilfe und unterstützt den Wissensaustausch zwischen den unterschiedlichen Altersgruppen. Der Bau von Mehrgenerationenhäusern wird bereits seit Jahren aktiv durch staatliche Förderungen unterstützt.

Wohnen für Hilfe – Unterstützung durch Studierende
Der Name „Wohnen für Hilfe“ beschreibt das Konzept bereits sehr treffend: Ältere Menschen vermieten dabei ein Zimmer oder eine Wohnung im eigenen Zuhause an Jüngere, meist Studierende. Diese zahlen weniger Miete und helfen dafür im Haushalt mit, beim Einkaufen oder bei Behördengängen. So haben beide Parteien etwas davon. Auch hier spielt der Austausch mehrerer Generationen eine wichtige Rolle.
Pflege-Wohngemeinschaften – Wohnform mit besonderem Förderpotenzial
In Pflege- oder Senioren-WGs leben mehrere ältere Menschen gemeinsam in einem Zuhause, in dem sie sich auch ambulant versorgen lassen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben jeweils ein eigenes Zimmer und teilen sich die Gemeinschaftsräume – genau so, wie man sich das WG-Leben vorstellt.
Der große Vorteil einer Wohngemeinschaft ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam Unterstützung bekommen. Dabei haben sie Gesellschaft, sind in das soziale Geschehen integriert und können ihr Leben so lange wie möglich selbstbestimmt gestalten. Deswegen wird diese alternative Wohnform von der Pflegekasse besonders stark gefördert.
Wer einen Pflegegrad hat und in einer Wohngruppe mit ambulanter Betreuung lebt, bekommt von der Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag von 224 EUR monatlich. Dieser muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Für den Wohngruppenzuschlag müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Voraussetzungen für einen Wohngruppenzuschlag sind:
- Es leben mindestens zwei und maximal elf weitere Personen in der Wohngruppe. Davon müssen mindestens zwei weitere Personen einen Pflegegrad haben.
- Zweck des Zusammenlebens muss die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung sein.
- Eine sogenannte Präsenzkraft muss gemeinschaftlich beauftragt sein. Sie kümmert sich um organisatorische, verwaltende oder betreuende Aufgaben in der Pflege-WG und unterstützt im Haushalt.
- Eine Pflege-WG muss sich deutlich vom Leistungsumfang einer teil- oder vollstationären Pflege unterscheiden.
Den Antrag für den Wohngruppenzuschlag findest Du meist auf der Internetseite der Krankenkasse Deines Angehörigen. Du kannst ihn aber auch telefonisch anfordern.
24-Stunden-Betreuung zu Hause: Individuelle Betreuung rund um die Uhr
Manchmal ist es nicht möglich, dass Du oder ambulante Dienste alle Bedürfnisse Deines Angehörigen abdecken könnt. In solchen Fällen kann eine 24-Stunden-Betreuung die richtige Wahl für die Pflege zuhause sein. Professionelle Betreuungskräfte beziehen dabei ein Zimmer im gleichen Haushalt und stehen Deinem Angehörigen tagsüber zur Verfügung. Der Vorteil zum ambulanten Pflegedienst liegt auf der Hand: Gerade, wenn Du tagsüber arbeiten musst, oder einen längeren Fahrweg zu bewältigen hast, lässt sich so gewährleisten, dass Dein Angehöriger jederzeit versorgt ist.
Umzug ins Pflegeheim – schrittweiser Übergang
Jede dieser Möglichkeiten bietet einzigartige Vorteile und kann dazu beitragen, das Leben Deines Angehörigen angenehmer zu gestalten. Wichtig ist es, individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Dabei müsst ihr nichts überstürzen: Selbst dann, wenn der Umzug in ein Pflegeheim notwendig werden sollte, weil sich die häusliche Pflege nicht mehr gewährleisten lässt, bieten sich Möglichkeiten für einen schrittweisen Übergang.
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Aktualisiert am: 27.03.2025