Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht – Die Unterschiede

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht? Diese Frage stellen sich wahrscheinlich alle früher oder später, die sich mit dem Thema Vollmachten beschäftigen. Wir helfen Dir, die Unterschiede zu verstehen und zeigen Dir, welches Dokument für welchen Zweck sinnvoll ist.
Was sind die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Die Vorsorgevollmacht ist ab dem Zeitpunkt der Vollmachtaustellung rechtsverbindlich. Die bevollmächtigte Person kann also direkt Handlungen für den Vollmachtgeber übernehmen. Das ist der wesentliche Unterschied zur Betreuungsverfügung. Diese ist nur eine Willensäußerung gegenüber dem Betreuungsgericht, falls dieses einen rechtlichen Betreuer bestellen muss. Das Gericht kann die genannte Person bestätigen, aber auch ablehnen. Zu einer solchen Bestellung kommt es, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig klären kann. Besteht eine Vorsorgevollmacht, darf vom Betreuungsgericht grundsätzlich kein Betreuer bestellt werden.
Welche Alternative ist die richtige für Dich und Deine Angehörigen?
Diese Entscheidung können wir Dir leider nicht abnehmen. Grundsätzlich gilt aber: Möchte die verfügende Person, z. B. ein Elternteil, dass eine Vertrauensperson ganz alleine und ohne Überwachung durch ein Gericht unabhängig entscheiden kann, dann ist die Vorsorgevollmacht die richtige Wahl. Besteht jedoch der Wunsch, dass die Vertrauensperson gerichtlich bestätigt und überwacht wird, führt kein Weg an der Betreuungsverfügung vorbei.
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Aktualisiert am: 26.03.2025