Betreuungsverfügung – Was ist das?

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Mit einer Betreuungsverfügung können dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuerin oder Betreuer vorgeschlagen werden. Eine Betreuung kann entweder von der betreuungsbedürftigen Person oder von Angehörigen angeregt werden.

Ist eine pflegebedürftige Person nicht mehr selbst in der Lage, ihre Angelegenheiten zu regeln, und es existiert keine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Um zu vermeiden, dass eine fremde Person als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, kann mit Hilfe der Betreuungsverfügung festgelegt werden, welche Person vom Gericht eingesetzt werden soll. Ebenso kann festgehalten werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.

Eine Betreuungsverfügung ist nicht zu verwechseln mit der Vorsorgevollmacht. Zum Unterschied beider Dokumente findest Du weitere Informationen im Artikel „Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht – die Unterschiede“.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche Person man als Betreuer oder Betreuerin ernennen möchte. Das ist dann der Fall, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen kann. Hat eine betreuungsbedürftige Personen keine Angehörigen und wird keine Person benannt, kann das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer ernennen. Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten ehrenamtlich oder selbstständig.

Was beinhaltet eine Betreuung?

Um welche Angelegenheiten sich die Betreuerin oder der Betreuer kümmern soll, kann jederzeit festgelegt werden. Die Betreuung kann zum Beispiel finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten regeln. Die zu betreuende Person und das Betreuungsgericht haben jedoch immer eine Kontrollfunktion und ein Mitspracherecht.

Wer kann als Betreuer benannt werden?

Grundsätzlich kannst du in der Betreuungsverfügung alle Person benennen, die volljährig und geschäftsfähig sind. Zu beachten ist, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegen darf und keine Vorstrafen bestehen dürfen.

Welche Form braucht eine Betreuungsverfügung?

Bei der Erstellung musst Du Dich an keine Formvorschriften halten. Wir empfehlen Dir dennoch, die Verfügung schriftlich festzuhalten. Ein Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz kannst Du hier herunterladen:

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