Die Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung ist notwendig, um den Pflegegrad und die Leistungsansprüche Deines Angehörigen zu bestimmen: Sie findet meist persönlich im gewohnten Umfeld statt und bildet mit sechs Modulen verschiedene Bereiche des Pflegealltags ab. Wie ihr euch auf diesen Begutachtungstermin optimal vorbereitet, erfährst Du im folgenden Artikel.
Pflegebegutachtung – Wozu dient der Hausbesuch?
Sobald ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein gemeinsamer Begutachtungstermin vereinbart. Sofern Dein Angehöriger gesetzlich versichert ist, wird sich der Medizinische Dienst bei euch melden, bei Privat-Versicherten ist es der unabhängige Dienst Medicproof.
Als pflegender Angehöriger solltest Du bei diesem Hausbesuch unbedingt anwesend sein und Dir ausreichend Zeit einplanen: Der Termin selbst dauert meist zwischen 20-60 Minuten und besteht unter anderem aus einer Fragerunde mit 64 Fragen aus sechs Lebensbereichen.
Ziel des Gespräches ist es, die optimale Unterstützung Deines Angehörigen zu gewährleisten. Dazu gehört auch, ihm die größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig wird hier der Pflegebedarf und damit auch der Anspruch auf Pflegeleistungen ermittelt. Ihr solltet also auf alle Fragen absolut ehrlich antworten und nichts herunterspielen: Denn im Zweifel fehlen Deinem Angehörigen am Ende wichtige Mittel und Leistungsansprüche.
Den Begutachtungstermin optimal vorbereiten
Es ist entscheidend, dass ihr euch auf den Termin gut vorbereitet. Dazu gehört auch, dass Du ein offenes Gespräch mit Deinem Angehörigen suchst und ihm die Bedeutung des Termins klarmachst: Viele Menschen, die im Alltag nicht mehr so gut allein zurechtkommen, möchten diese Tatsache vor Fremden verbergen. Ein offizieller Termin wird schnell zu einer Art Prüfungssituation, in der man sein Bestes geben möchte.
Bei der Pflegebegutachtung bringt das jedoch Nachteile. Versteckt Dein Angehöriger Bereiche, in denen er Hilfe benötigt, führt das wahrscheinlich zu einem zu niedrigen Pflegegrad und damit zu geringeren Leistungen. Sprich deswegen vor dem Termin mit Deinem Angehörigen und bereite ihn darauf vor. Verdeutliche, dass es wichtig ist, nichts zu vertuschen oder herunterzuspielen.
Deine Checkliste für den Begutachtungstermin:
Ablauf der Pflegebegutachtung
Die Pflegebegutachtung läuft nach einem vorgegebenem Schema aus sechs Modulen mit zugehörigen Fragen ab. Die Fragen spiegeln unterschiedliche Lebensbereiche Deines Angehörigen wider und sind an ein Punktesystem geknüpft, mit dem schlussendlich der Pflegegrad bestimmt wird. Dabei werden die Lebensbereiche unterschiedlich stark gewichtet. Lediglich die Module “Psychische Probleme” und “Kognitive Fähigkeiten” werden gegeneinander abgewogen: Es wird das Modul gezählt, das eine höhere Punktzahl erreicht.
Wie geht es nach der Pflegebegutachtung weiter?
Nach dem Begutachtungstermin wird das erstellte Gutachten zunächst an die Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung weitergeschickt. Diese prüft es und meldet sich schriftlich mit einem Ergebnis bei euch. Das Ergebnis muss spätestens innerhalb von 25 Werktagen vorliegen.
Wenn sich dabei herausstellt, dass Dein Angehöriger „anerkannt pflegebedürftig“ ist, also ein Pflegegrad vorliegt, dann besteht ein rückwirkender Leistungsanspruch: Das bedeutet, ihr bekommt die Leistungen nachträglich ausgezahlt, die ihr seit dem formlosen Pflegeantrag hättet beziehen können. Deshalb solltest Du Dir unbedingt das Datum vermerken, an welchem Du das erste Mal wegen Pflegeleistungen bei der Pflegekasse angefragt hast.
Widerspruch einlegen
Manchmal kann es passieren, dass der bescheinigte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf Deines Angehörigen entspricht: Vielleicht war Dein Angehöriger ausgerechnet zum Begutachtungstermin in einer außergewöhnlich guten Verfassung, oder es sind tatsächlich Fehler bei der Erstellung des Gutachtens passiert. Deshalb habt ihr nach dem Erhalt des Bescheids der Pflegekasse vier Wochen Zeit, um zu widersprechen. Wie genau das funktioniert, erfährst Du im Artikel zum Thema Widerspruch.


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Aktualisiert am: 27.03.2025