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    Unterstützungsmöglichkeiten für den pflegegerechten Umbau

    Um die Wohnung oder das Haus pflegegerecht zu gestalten, können umfangreiche Baumaßnahmen notwendig werden. Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.000 EUR reicht hierfür in vielen Fällen nicht aus. Es gibt zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Du nutzen kannst. Bereits im Vorfeld können Dir Beratungsleistungen und Informationen von Wohnberatungsstellen weiterhelfen.

    Mögliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Umbaumaßnahmen

    Über verschiedene Beispiele von sogenannten „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ und der möglichen Bezuschussung durch die Pflegkasse haben wir Dich bereits in unserem Artikel „Das Zuhause pflegegerecht gestalten“ informiert.  In diesem Abschnitt zeigen wir Dir, welche Kostenträger darüber hinaus noch für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen.

    Wichtig ist bei allen Förderprogrammen: Beginne den Umbau nicht vor der Antragstellung. Vor dem ersten Ham­merschlag muss die schriftliche Genehmigung Deines Förderantrags vorliegen.

    Fördermittel der Bundesländer

    Welche Förderprogramme es in den einzelnen Bundesländern gibt, und welche Bewilligungskriterien gelten, ist sehr unterschiedlich. Oft sind die Programme auch zeitlich begrenzt.

    Ansprechpartner für Fördermittel sind neben den örtlichen Wohnraumförderstellen bei Landkreis, Stadt oder Gemeinde auch die dafür zuständigen Staats- bzw. Landesbanken.

    Erste Informationen bieten u.a. folgende Informationsportale:

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet eine Fördersuche an:

    Foerderdatenbank.de

    Im Informationsportal des Verbraucherzentrale Bundesverbands finden sich Tipps für die Finanzierung:

    Baufoerder.de

    Weitere Förderungsmöglichkeiten

    Je nachdem, welches Ereignis die Pflegebedürftigkeit Deines Angehörigen ausgelöst hat, sind ggf. auch Zuschüsse über

    • die gesetzliche Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
    • die Integrationsämter der Rentenversicherung (für berufstätige Menschen mit Behinderung)
    • Fürsorgestellen / Versorgungsämter (Soldaten oder Opfer von Gewaltverbrechen)

    möglich. Auch diese Möglichkeiten sind unbedingt bereits vor Beginn der Baumaßnahmen zu prüfen.

    Finanzierungsmöglichkeiten für verbleibende Lücken

    Wenn alle Zuschüsse und Förderprogramme ausgeschöpft sind, kann verbleibender Finanzierungsbedarf durch einen Modernisierungskredit abgedeckt werden.

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    Steuererleichterungen für behindertengerechten Umbau

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Umbaumaßnahme Deine Steuern reduzieren. In der Steuererklärung können die Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen teilweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. 

    Grundsätzlich muss der Antragsteller oder das Familienmitglied jedoch seine Schwerbehinderung nachweisen und vor Beginn der Baumaßnahmen ein ärztliches Attest, unter gewissen Umständen sogar ein amtsärztliches Attest, vorlegen. 

    Für diese Steuererleichterung musst Du die Baumaßnahme vom zuständigen Finanzamt im Vorfeld als außergewöhnliche Belastung für die Einkommenssteuererklärung anerkennen lassen.

    Unser Tipp: Beratungsstellen nutzen

    Wir empfehlen Dir vor der Durchführung der eigentlichen Baumaßnahme mit einer Wohnberatungsstelle vor Ort zu sprechen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. bietet beispielsweise eine Online-Wohnberatung oder informiert zu überregionalen Anlaufstellen in Deiner Nähe.

    Zur Online-Wohnberatung der BAG Wohnungsanpassung e.V.

    Checkliste zum pflegegerechten Umbau

    Damit Maßnahmen zum pflegegerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses zum gewünschten Ergebnis führen, solltest Du darauf achten, dass…

    • Nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch zukünftige Bedarfe bei der Planung berücksichtigt werden, wie z. B. die Nutzung von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen
    • geeignete barrierefreie Produkte, die zu Deiner Situation passen, ausgewählt und DIN-Normen und andere Vorschriften bei der Planung beachtet werden
    • Gegebenenfalls eine Baugenehmigung vom Bauamt erforderlich ist (z. B. für die Montage eines Treppenliftes in einem öffentlich zugänglichen Treppenhaus) – vorher beim Bauamt Nachfragen ist wichtig
    • Bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters vorliegt und vereinbart wurde, ob ein Rückbau in den alten Zustand bei Auszug gewünscht ist
    • Mindestens zwei Kostenvoranschläge eingeholt wurden, um einen guten Preis zu erzielen

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