Vorsorgevollmacht – Was ist das?

Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du sicherstellen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann. Sowohl eine als auch mehrere Personen können mit ihrer Hilfe dazu bevollmächtigt werden, gesamtheitlich oder für einzelne Bereiche Entscheidungen treffen oder Angelegenheiten klären zu können. Wir zeigen Dir, worauf es ankommt, und stellen Dir ein Muster zum Herunterladen bereit.
Jede Vollmacht ist Vertrauenssache. Daher ist es wichtig, dass Du und Deine Angehörigen Euch gemeinsam Zeit dafür nehmt. Schließlich gibt der Vollmachtgeber (z. B. ein Elternteil) dem Vollmachtnehmer (z. B. einem pflegenden Angehörigen) die Erlaubnis, in bestimmten Fällen für ihn Handlungen und Geschäfte zu übernehmen.
Was kann mit der Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Mit der Vorsorgevollmacht können Aufgaben, Entscheidungen und Handlungen in unterschiedlichen Bereichen an einen oder mehrere Bevollmächtigte abgegeben werden.

Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Beispielsweise können für unterschiedliche Bereiche (Gesundheitssorge, Behören, Vermögen etc.) verschiedene Personen bevollmächtigt werden.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jede Person bevollmächtigt werden. Es sollten jedoch nur Personen bevollmächtigt werden, zu denen man selbst großes Vertrauen hat. Schließlich legt man mit Vollmachten viel Verantwortung in andere Hände. Es ist daher wichtig, mit der Person, welche bevollmächtigt wird im Voraus zu sprechen. Vielleicht haben deine Angehörigen bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt und du weißt es nur noch nicht. Daher lohnt es sich das Thema ganz offen gemeinsam zu besprechen.
Form der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist formlos gültig. Trotzdem empfehlen wir Dir, hierfür ein Formular zu verwenden. Das macht es oft einfacher gegenüber Dritten die Vollmacht nachzuweisen. Die Vollmacht kannst Du außerdem von öffentlichen Stellen (z.B. Gemeinde- oder Stadtverwaltung) beglaubigen lassen. Dadurch können Zweifel an Echtheit und Identität der Unterschriften vermieden werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Beurkundung durch einen Notar. Damit kann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass im späteren Vertretungsfall Einwendungen gegen Entscheidungen der bevollmächtigten Person geltend gemacht werden. Mit einer notariellen Beurkundung sind allerdings höhere Kosten verbunden, zu denen du dich vorher bei einem Notar informieren solltest.
Muster-Vorsorgevollmacht
Ein Muster einer Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz findest Du direkt hier zum Download:
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Aktualisiert am: 02.04.2025