Zeitweise Betreuung in einer Einrichtung: Tages- und Nachtpflege

Pflegerin sitzt mit einer Seniorin auf dem Bett.

Die Tages- oder Nachtpflege ist ideal, um Dich bei der Pflege zu Hause unterstützen zu lassen. Ab Pflegegrad 2 könnt Ihr dafür auch zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse bekommen.

Die gewonnene Zeit nutzen

Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringen Pflegebedürftige, die eigentlich zu Hause gepflegt werden, einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung. Diese Form der Pflege nennt sich auch teilstationäre Pflege.

Die Tages- oder Nachtpflege entlastet Dich als Pflegeperson und Du gewinnst wertvolle Zeit. So kannst Du beispielsweise Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren. Vergiss dabei nicht, die gewonnene Zeit auch in Dich selbst zu investieren. Gönn‘ Dir bewusst kurze Auszeiten, in denen Du Dich nur um Dich selbst kümmerst.

Finanzielle Unterstützung

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die teilstationäre Pflege. Die mögliche Leistungshöhe hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrade  Pflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2721 EUR
Pflegegrad 31.357 EUR
Pflegegrad 41.685 EUR
Pflegegrad 52.085 EUR

Dabei zahlt die Pflegekasse

  • pflegebedingte Aufwendungen,
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung,
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und
  • den Transport Deines Angehörigen oder Deiner Angehörigen zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müsst Ihr selbst bezahlen.

Gut zu wissen: Eine Kombination der Leistungen für Tagespflege oder Nachtpflege mit anderen Leistungen der Pflegekasse ist möglich. Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen bekommt Ihr trotzdem. Sie werden nicht gekürzt, wenn Dein Angehöriger oder Deine Angehörige zeitweise in einer Einrichtung betreut wird.

Diese Themen könnten Dich auch interessieren: