Zeitweise Betreuung in einer Einrichtung: Tages- und Nachtpflege

Die Tages- oder Nachtpflege ist ideal, um Dich bei der Pflege zu Hause unterstützen zu lassen. Ab Pflegegrad 2 könnt Ihr dafür auch zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse bekommen.
Die gewonnene Zeit nutzen
Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringen Pflegebedürftige, die eigentlich zu Hause gepflegt werden, einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung. Diese Form der Pflege nennt sich auch teilstationäre Pflege.
Die Tages- oder Nachtpflege entlastet Dich als Pflegeperson und Du gewinnst wertvolle Zeit. So kannst Du beispielsweise Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren. Vergiss dabei nicht, die gewonnene Zeit auch in Dich selbst zu investieren. Gönn‘ Dir bewusst kurze Auszeiten, in denen Du Dich nur um Dich selbst kümmerst.
Finanzielle Unterstützung
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die teilstationäre Pflege. Die mögliche Leistungshöhe hängt vom Pflegegrad ab:
Pflegegrade | Pflegegeld |
---|---|
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 721 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.357 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.685 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.085 EUR |
Dabei zahlt die Pflegekasse
- pflegebedingte Aufwendungen,
- Aufwendungen der sozialen Betreuung,
- Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und
- den Transport Deines Angehörigen oder Deiner Angehörigen zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müsst Ihr selbst bezahlen.
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Aktualisiert am: 31.03.2025