Direkt heute erledigen

Keine Zeit verlieren und direkt Pflegebedarf anmelden

Hände tippen auf einem Laptop
Artikel anhören

Pflegeleistungen bekommt Dein Angehöriger frühestens ab Beginn des Monats, in dem Ihr den Pflegebedarf anmeldet. Auch wenn Du gerade noch viele Unsicherheiten hast: Schicke möglichst sofort eine formlose E-Mail an die Krankenkasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen. So gehst du sicher, dass Euch kein Geld verloren geht.

Keine Zeit verlieren und Antrag stellen

Bevor Du einen Pflegeantrag stellst, möchtest Du Dir sicher erst einmal einen Überblick verschaffen: Welche Leistungen sind möglich? Welcher bewilligte Pflegegrad ist wahrscheinlich? Das ist verständlich – aber nicht empfehlenswert, denn Pflegeleistungen können nicht rückwirkend beantragt werden. Je länger Du mit dem Antrag wartest, desto mehr Geld kann verloren gehen.

Schon gewusst?

Beantragst Du einen Pflegegrad, ist streng genommen nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen eingerichtet sind, brauchst Du Dir aber keine Gedanken zu machen, an wen Du Dich wenden musst. Die Krankenkasse Deines Angehörigen ist der richtige Ansprechpartner.

Pflegeleistungen ganz einfach beantragen

Fülle am Besten sofort den Pflegeantrag für Deinen pflegebedürftigen Angehörigen aus. Mit unserem Pflegeantragsgenerator kannst Du alle Unterlagen und notwendigen Angaben rechtssicher digital an die zuständige Pflegekasse senden. Das ist ganz unkompliziert möglich!

Spare damit viel Zeit und Wege.

Jetzt Pflegeantrag stellen
So geht es weiter:
  1. Du stellst ganz einfach mit unserem Pflegeantragsgenerator digital einen rechtssicheren Pflegeantrag an die zuständige Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen.
  2. Lade im Antrag bei Bedarf notwendige Vollmachten hoch.
  3. Gib alle Angaben zur Pflegesituation im digitalen Antragsformular an und bestätige diese mit Deiner Unterschrift.
  4. Der finale Pflegeantrag wird im Anschluss digital an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.
  5. Die Pflegekasse begutachtet den Antrag. Dafür findet häufig ein Hausbesuch statt.
  6. Die Pflegekasse nimmt den Antrag an oder lehnt diesen ab.
  7. Sollte der Pflegegrad unerwartet bewertet werden, kannst Du einen Widerspruch mit kostenfreier Rechtsbegleitung in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen zum Antragsprozess findest Du in unserem Artikel: “So stellst Du einen Pflegeantrag

Hast Du das Thema Vollmachten schon geregelt?

Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ist wichtig: Stelle sicher, dass Du die Dinge im Namen Deines pflegebedürftigen Angehörigen regeln kannst. Oft sind Vollmachten oder Verfügungen erforderlich. Sie erleichtern Dir den Umgang mit Behörden, Banken und anderen.

Wir informieren Dich in dem separaten Artikel “Vollmachten – Betreuen statt Entmündigen“, worauf es dabei ankommt.

Diese Themen könnten Dich auch interessieren: