Pflegerecht

Bist Du Dir über die rechtlichen Aspekte der Pflege oder Deine Ansprüche als pflegender Angehöriger im Unklaren? Diese Seite bietet Dir einen Überblick über wichtige gesetzliche Regelungen, die Dir weiterhelfen.

Häufige Fragen

Du giltst als Pflegeperson, wenn du mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 betreust. Die Anmeldung erfolgt, indem Du Dich als zuständige Pflegeperson bei der Pflegekasse des Angehörigen registrierst und ein entsprechendes Formular für die Rentenversicherung ausfüllst. Obwohl eine offizielle Eintragung nicht notwendig ist, kann sie ratsam sein, um von Sozialleistungen wie Rentenversicherungsbeiträgen zu profitieren.
Wenn ein Pflegegradantrag abgelehnt wird, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich einen Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen. Wenn dieser wiederum nicht angenommen wird, könntest Du eine Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Ein wichtiges Dokument, um das Du dich kümmern solltest, ist die Vorsorgevollmacht, damit Du rechtliche Entscheidungen im Namen Deines Angehörigen treffen kannst. Aber auch eine Patientenverfügung, um medizinische Wünsche festlegen zu können, ist in der Pflegesituation sinnvoll. Auch eine Notfallmappe mit wichtigen Unterlagen wie Medikamentenplan und Pflegegrad-Bescheid solltest Du zur Hand haben.
Womöglich hast Du das Gefühl, dass der Pflegegrad Deines Angehörigen nicht mehr passend ist. Dann hast du das Recht, Widerspruch einzulegen: Du kannst eine erneute Überprüfung des Pflegegrades beantragen. Hierfür ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitzustellen, die Deinen Antrag unterstützen. Führe zum Beispiel ein Pflegetagebuch, in dem Du finanzielle Aufwände und gesundheitliche Veränderungen dokumentierst.

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